Potsdam-Mittelmark: Südring-Affäre soll endlich vom Tisch
Michendorf will Planungssicherheit und bietet der Gegenseite einen Vergleich an
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Michendorf - Um die Südring-Affäre aus dem Jahr 1990 endlich zu beenden, will die Gemeinde Michendorf dem Insolvenzverwalter des einstigen Zweckverbandes einen Vergleich anbieten. Eine entsprechende Empfehlung hat der Hauptausschuss jetzt in einer nichtöffentlichen Sitzung für die Gemeindevertreter gegeben. Noch immer besteht die Gefahr, dass die Affäre im schlimmsten Fall ein Loch von bis zu 700000 Euro in den kommunalen Haushalt reißt (PNN berichteten). Der Ausgang des Verfahrens beim Oberlandesgericht sei jedoch noch völlig offen, erklärte Bürgermeisterin Cornelia Jung und plädierte deshalb für einen Vergleich, um Planungssicherheit für die Gemeinde zu bekommen. Nach PNN-Informationen soll eine Summe von etwa 100 000 Euro angeboten werden.
„Südring“ sollte ein Abwasserzweckverband heißen, der im Dezember 1990 von der damals selbstständigen Gemeinde Wilhelmshorst und der Stadt Teltow ins Leben gerufen wurde, über die Gründungsphase jedoch nie hinaus kam. Unterzeichnet wurde der Gründungsvertrag damals von den beiden stellvertretenden Bürgermeistern ohne entsprechende Beschlüsse der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter. Dennoch nahm der „Südring“ im Februar 1991 ein Kredit in Höhe von 1,25 Millionen Euro bei der Landesbank Berlin auf.
600000 Euro sollen für die Errichtung eines Bürocontainers am Wilhelmshorster Heidereuterweg geflossen sein, der heute als Hort genutzt wird. Nach der Auflösung des „Südrings“ war der Bürocontainer ab März 1992 von der Gemeinde Wilhelmshorst für drei Jahre an ein Unternehmen vermietet worden. Um die Insolvenzmasse des Zweckverbandes zu erhöhen, hat der Insolvenzverwalter nun die Gemeinde Michendorf als Rechtsnachfolger von Wilhelmshorst darauf verklagt, diese Mieteinnahmen zurückzuzahlen. Die Rede war von etwa 450000 Euro plus Zinsen. Ein vom Oberlandesgericht angebotener Vergleich auf eine Summe von 200000 Euro ist von der Insolvenzverwaltung bereits schon einmal abgelehnt worden.
Im vergangenen Jahr hatte sich vor Gericht eine weitere komplizierte Frage ergeben. So ist bis heute nicht geklärt, ob der Zweckverband „Südring“ rein rechtlich überhaupt bestanden hat und der Rechtsanwalt somit zur Klage legitimiert ist. Möglicherweise sei der „Südring“ nur eine GbR mehrerer handelnder Personen gewesen, für die der Insolvenzverwalter nicht zuständig wäre, hieß es. ldg
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