Potsdam-Mittelmark: Swimmingpool legalisieren
Verwaltungsgericht rät Stadt Teltow Rechtsstreit durch Vergleich beizulegen
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Verwaltungsgericht rät Stadt Teltow Rechtsstreit durch Vergleich beizulegen Teltow - Mit einem Swimmingpool hatte sich der Teltower Bauausschuss auf seiner jüngsten Sitzung zu befassen. Das Schwimmbecken befindet sich nämlich zum Teil in einem Grundstücksbereich, wo es laut Bebauungsplan nicht sein dürfte. Konkret geht es um anderthalb Meter, die das Poolbecken in einen laut Plan ausgewiesenen Pflanzstreifen hinein ragt. Seit vier Jahren schwelt deshalb ein Nachbarschaftsstreit im Musikerviertel, der bereits den Landkreis und das Verwaltungsgericht beschäftigte. Bisher bestand die Stadt Teltow darauf, dass der Swimmingpool abgerissen werden müsse, nun regte das Gericht jedoch an, die Stadt solle ihn auf der Grundlage eines Vergleiches legalisieren. Während ein Teil der Bauausschussmitglieder ein Exempel statuieren wollte, ging es anderen mehr um den Rechtsfrieden in der Siedlung. Nach einer kontroversen Debatte stimmte der Ausschuss zwar für den Kompromiss, aber mit bemerkenswertem Votum: zwei Ja-Stimmen, eine Gegenstimme und drei Enthaltungen. Rechtsanwalt Hasso Lieber, der die Stadt in dem Verfahren vertritt, erläuterte in der Ausschuss-Sitzung den Vorschlag des Gerichtes. Demnach sollen die Bauherren des Schwimmbeckens bis März 2006 Ausgleichspflanzungen von insgesamt fünf Bäumen vornehmen, wovon zwei Bäume im öffentlichen Raum zu pflanzen sind. Zu dieser Entscheidung war das Gericht nach einem Vorort-Termin gekommen, bei dem nicht nur das Grundstück mit Pool, sondern auch die benachbarten Grundstücke in Augenschein genommen wurden. Dabei stellte sich heraus, dass mehrere Nachbarn ebenfalls gegen den Bebauungsplan verstoßen haben, indem sie in den sechs Meter breiten Pflanzstreifen Geräteschuppen, Schwimmteiche, Materiallager, Pergola und hochstehende Kompostbeete hinein gebaut hatten. An die vorgeschriebene Bepflanzung haben sich auch nicht alle gehalten, weshalb Rechtsanwalt Lieber festhielt: „Die Auflagen des Bebauungsplanes erfüllt zu hundert Prozent keiner der Anwohner." Die Auflagen seien seiner Meinung nach auch zu streng, und nachdem die Nachbarn schon auf zivilrechtlicher Ebene gestritten hätten, sei es an der Zeit den Rechtsfrieden in der Siedlung wieder herzustellen. Doch Michael Müller (BIT) mutmaßte: „Damit öffnen wir auch für andere Tür und Tor." Ausschuss-Chef Helmut Tietz (SPD) sah ebenfalls die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes gefährdet, wenn die Stadt dem Vergleich zustimme und forderte deshalb eine richterliche Entscheidung. Dagegen gab Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht zu bedenken, dass der ganze Bebauungsplan nichtig werden könne, wenn der Richter Rechtsmängel feststellen würde. Er schätze die Chance zu gewinnen zwar größer ein, aber es könne auch anders laufen. Auch im Bauausschuss reifte die Erkenntnis, dass man sich bei der Debatte im Kreis drehe und CDU-Fraktions-Chef Florian Lewens stellte klar: „Es wird nicht besser, wenn wir hier ein Exempel statuieren wollen.“ Demnächst soll nun der Hauptausschuss entscheiden, ob die Stadt zu einem Vergleich bereit ist. K. Graulich
K. Graulich
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