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Potsdam-Mittelmark: Tabus und Kriterien für Windkraftanlagen gesucht
Regionalplaner wollen – anders als das Umweltministerium – weiterhin 1000-Meter-Mindestabstand
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Teltow - In den Büros der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming wird laut Geschäftsführer Harald Knauer nach „eindeutigen Tabus und Ausschlusskriterien“ für das Entstehen von Windkraftanlagen gesucht. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Mitte September diesen Jahres den bisherigen Teilplan „Windkraft“ innerhalb der Regionalplanung wegen „nicht heilbarer, konzeptioneller Mängel“ für rechtsunwirksam erklärt hatte, wird an neuen Regelungen gebastelt.
Dabei haben sich die Regionalplaner laut Knauer am aktuellen Richterspruch zu orientieren: Windenergienutzung gilt als privilegiert und ihr muss genügend Raum gelassen werden. Ganz in diesem Sinne versteht sich der aktuelle Erlass des brandenburgischen Umweltministeriums, wonach u.a. der bisherige Mindestabstand von 1000 Meter zwischen Siedlungsbereichen und Windrädern nicht mehr gelten soll. Pufferzonen sollen limitiert, Wälder und Felder für Windkraftanlagen zugänglicher gemacht werden. Ganz so großzügig will es Knauer nicht - schon gar nicht „für die besondere Kulturlandschaft der Rieselfelder im Teltower Raum“. Als regional-spezifische Ausschlusskriterien sollen Grünzüge, 1000-Meter-Siedlungsabstand und ein Flächenmaß von mindestens 100 Hektar definiert werden. „Große, aber dafür wenig Gebiete“, stellt sich Knauer vor.
Am Mittwoch stellte er in der regionalen Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ (KAT) die Überlegungen der Regionalplaner vor. Dort fragten sich die Mitglieder, wie sich die angedachten Kriterien durchsetzen lassen, wenn die Vorgaben der Landesregierung weniger restriktiv sind. „Da brauchen wir belastbare Argumente, um es im Regionalplan so zu regeln“, mahnte Kleinmachnows CDU-Gemeindevertreter Ludwig Burkardt. Auch sein Parlamentskollege Jens Klocksin (SPD) vermutet, dass nur mit belastbarem, landesrechtlichem Spielraum die strengeren Vorgaben auf regionaler Ebene möglich sind. Knauer erkannte: „Es gibt reichlich Regelungsbedarf, aber wir sind dabei, dass unsere Kriterien rechtlich und politisch untersetzt werden.“
Derzeit ist es aufgrund der rechtlich unwirksamen Regionalplanung möglich, dass „ein beliebiger Antragsteller Windenergieanlagen beantragen kann“, verdeutlichte Knauer die Situation. „Und die Behörden können genehmigen“, führte er weiter aus. Peter Könnicke
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