KLAGE GEGEN NACHTFLUGVERBOT: Teltow und Stahnsdorf ausgeschlossen
Teltow und Stahnsdorf dürfen sich nicht an einer Klage gegen die Nachtflugregelungen am künftigen Großflughafen in Schönefeld beteiligen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat jetzt eine von beiden Kommunen beantragte Beiladung abgelehnt.
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Teltow und Stahnsdorf dürfen sich nicht an einer Klage gegen die Nachtflugregelungen am künftigen Großflughafen in Schönefeld beteiligen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat jetzt eine von beiden Kommunen beantragte Beiladung abgelehnt. Im bestehenden Verfahren klagen Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf gegen den Planergänzungsbeschluss zum BBI. Angegriffen werden die Nachtflugregelungen, die Gemeinden wollen ein Nachtflugverbot durchsetzen. Anders als ursprünglich angenommen, sind Teltow und Stahnsdorf von den neuen Flugroutenentwürfen betroffen. Nach Ansicht des BVG kann es aber im Klageverfahren nur darum gehen, ob der Planergänzungsbeschluss Rechte von Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf verletzt. Ob Teltow und Stahnsdorf auch betroffen sind, stehe angesichts der Routendebatte noch gar nicht fest. Eine Entscheidung zur Klage wird 2011 erwartet. dapd/PNN
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