Potsdam-Mittelmark: Teltower Musterkläger wurden nicht gefragt Trotz Kritik bleibt WAZV dabei: Auswahl der Altanschließer unglücklich, aber juristisch korrekt
Teltow / Kleinmachnow - Auch wenn sie nicht gefragt wurden: Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ (WAZV) will an der Auswahl von vier Teltower Altanschließern als Musterkläger festhalten. Der Teltower Stadtverordnete Wolfgang Köhn (Linke/Grüne) hatte zuvor Kritik am Auswahlverfahren des WAZV geübt: Vorab gab es keine Absprache mit den Musterklägern.
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Teltow / Kleinmachnow - Auch wenn sie nicht gefragt wurden: Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ (WAZV) will an der Auswahl von vier Teltower Altanschließern als Musterkläger festhalten. Der Teltower Stadtverordnete Wolfgang Köhn (Linke/Grüne) hatte zuvor Kritik am Auswahlverfahren des WAZV geübt: Vorab gab es keine Absprache mit den Musterklägern. Köhn ist selbst betroffen, vor Kurzem hat er seinen Widerspruchsbescheid vom WAZV erhalten. Neben rund 1 800 anderen Grundstücksbesitzern in Teltow wehrt er sich dagegen, nachträglich für seinen Abwasseranschluss aus DDR-Zeiten zu zahlen.
„Das Ganze ist unglücklich gelaufen“, räumte Verbandschef Michael Grubert (SPD) am Freitag gegenüber den PNN ein. Juristisch sei das Vorgehen aber in Ordnung. Hintergrund: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von 2007 müssen die Zweckverbände seit diesem Jahr auch Anschlussbeiträge von Kunden erheben, deren Grundstücke vor 1990 an das öffentliche Netz angeschlossen worden sind. Gegen die deftigen Nachzahlungen regt sich Widerstand. Um eine Klagewelle zu vermeiden, hat der WAZV „Der Teltow“ beschlossen, in einigen repräsentativen Fällen Musterverfahren durchzuführen.
Für Köhn ist es jedoch ein Skandal, dass die vier Musterkläger nicht im Vorfeld informiert und nach ihrem Einverständnis gefragt wurden. Besonders ärgerlich sei, dass die Absprache mit den Widerspruchsführern an sich im Beschlussantrag des WAZV vom 6. Juli dieses Jahres festgelegt worden war. Der Zusatz war im Protokoll aber wieder gestrichen worden. „In so ein Verfahren müssen die Kläger einwilligen können, das Ganze ist schließlich mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden“, so Köhn. Qua Gesetz dürfe niemand gezwungen werden, vor Gericht zu ziehen.
In Gruberts Augen ist diese Argumentation nur bedingt nachvollziehbar: Köhn sei schließlich eine der Leitfiguren des Widerstands gegen die Nachzahlung, auch aus diesem Grund habe er ihn für einen geeigneten Kandidaten für das Musterklageverfahren gehalten.
Juristisch gibt es zu der Frage keine klare Regelung. Die einzige gesetzliche Vorgabe zum Auswahlverfahren von Musterklägern: Sie müssen repräsentativ für eine größere Gruppe potenzieller Kläger stehen – das träfe bei Köhn zu, so Grubert. „Trotzdem hätten wir die Kläger anschreiben und um ihre Zustimmung bitten können“, räumte er ein. In Stahnsdorf und Kleinmachnow, wo bislang noch keine Widerspruchsbescheide verschickt wurden, werde man das vermutlich auch so handhaben, erklärte Grubert.
Grundsätzlich aber bleibt er dabei: „Wer Widerspruch einlegt, muss damit rechnen, vor Gericht ziehen zu müssen.“ Ungewöhnlich sei das Vorgehen dennoch, sagt der Stahnsdorfer Verwaltungsjurist Dietmar Otto (SPD). „In allen mir bekannten Musterverfahren hat man sich vorher mit den Klägern abgesprochen.“ Neben Köhn war mit Angelika Gebauer (fraktionslos) eine weitere Teltower Stadtverordnete als Klägerin ausgewählt worden. Köhns Fall ist jedoch auch deshalb pikant, weil er selbst für seine Fraktion in der Verbandsversammlung des WAZV sitzt und somit quasi gegen sich selbst klagen müsste. Ariane Lemme
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