Stahnsdorf: Gemeindevertretern reicht Beruhigung nicht: Tempo 30 in Ruhlsdorfer Straße
Stahnsdorf - Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Antrag der Gemeinde Stahnsdorf positiv beschieden, mehrere Bereiche der Ruhlsdorfer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern auszustatten. Das teilte die Gemeinde am Freitag mit.
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Stahnsdorf - Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Antrag der Gemeinde Stahnsdorf positiv beschieden, mehrere Bereiche der Ruhlsdorfer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern auszustatten. Das teilte die Gemeinde am Freitag mit. Konkret betrifft die Maßnahme die besiedelten Areale entlang der Trasse durch die Gewerbegebiete, also den Bereich vor den Übergangswohnheimen Ruhlsdorfer Straße 90 a und b sowie den benachbarten Mehrfamilienhäusern, aber auch den Bereich zwischen Separationsweg und Mühlenstraße. Die Beschränkung gilt zunächst tagsüber zwischen 6 und 18 Uhr. Damit trägt der Kreisstraßenbetrieb dem Ansinnen der Verwaltung Rechnung, die Schulwegsicherheit auf der Trasse entlang der Gewerbegebiete zu erhöhen. „Besonders für unsere Schüler aus dem östlichen Stahnsdorf ist die Ruhlsdorfer Straße ein wichtiger Teil ihres Schulwegs. Durch die Maßnahme können wir ihn nun ein weiteres Stück sicherer machen“, sagt Bürgermeister Bernd Albers. Ziel der Gemeinde sei eine ganztägige Verkehrsberuhigung. Auch die Kreistagsfraktion FDP/BiK-BiT begrüßt die Maßnahme, sagt aber auch: „Leider wurde die Tempobegrenzung nur zeitlich eingeschränkt genehmigt, obwohl dort sehr viele Menschen auch abends unterwegs sind“, so Peter Weis von der BiK. Er kritisierte aber, dass durch die Gemeinde eine Minimalvariante der baulichen Nutzbarkeit des Bürgersteiges bis zur Bushaltestelle zugesagt worden sei, welche zumindest noch nicht umgesetzt wurde. PNN
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