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Aus dem GERICHTSSAAL: Teures Knöllchen

Ordnungsamtsmitarbeiter bedroht und beleidigt

Stand:

Stahnsdorf – „Samstagvormittag bekommt man in Stahnsdorf öfter ein Knöllchen. Das ist schon richtig übertrieben“, moniert Lars L. (31, Name geändert) vor Gericht. Am 8. April dieses Jahres sei er erneut Opfer der Ordnungshüter geworden, weil er sein Auto in der Bachstraße entgegen der Fahrtrichtung abgestellt hatte, so der Krankenpfleger. Obwohl er und sein Vater nur einen Katzensprung entfernt auf dem Grundstück werkelten, habe ein Ordnungsamts-Mitarbeiter ihm stur einen Strafzettel hinter den Scheibenwischer geklemmt. „Hätte er mich angesprochen, hätte ich den Wagen sofort umgeparkt“, versichert Lars L.

„Sie sollen den Ordnungshüter u. a. als blödes Arschloch und Penner beschimpft und ihn genötigt haben, den Vorgang aus seinem Handgerät zu löschen. Andernfalls würden Sie ihn sofort umhauen oder aber mit Leuten wiederkehren, die nicht so klein seien wie er“, wirft die Amtsrichterin ein. „Aus Angst kam der Mann Ihrer Forderung tatsächlich nach.“ Lars L. kontert: „Die Anschuldigung ist völlig aus der Luft gegriffen.“

Sein Sohn habe mit dem Mann vom Ordnungsamt lautstark diskutiert. Beleidigungen habe er allerdings nicht vernommen, berichtet der Vater des Angeklagten im Zeugenstand. Auch ein Nachbar, der die Auseinandersetzung laut eigener Aussage von Anfang an verfolgte, will die bösen Worte nicht gehört haben. „Warum sollte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Angeklagten zu Unrecht belasten?“, rätselt die Vorsitzende. „Der hatte vielleicht schlechte Laune, weil er an so einem schönen Sonnabendvormittag Dienst hatte“, mutmaßt der Zeuge. „Wir sind nicht am Gewinn beteiligt. Unsere Aufgabe ist es, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durchzusetzen“, stellt Stefan B. (30) klar. Als Mitarbeiter des Ordnungsamts Stahnsdorf habe er an jenem Frühlingstag nur seine Pflicht getan. „Auf einmal kam der Angeklagte auf mich zugestürmt. Er rief, ach das ist ja B., der Pisser, den kenne ich schon. Der verteilt öfter Knöllchen“, so der Behördenangestellte. Dann seien die anderen in der Anklage aufgelisteten Schimpfwörter gefallen. Da er sich dem Wüterich körperlich unterlegen fühlte, habe er dessen Drängen nachgegeben, die vermerkte Ordnungswidrigkeit zu löschen.

„Hätte sich der Mann hinterher entschuldigt, hätte ich die Sache vergessen“, versichert Stefan B. So allerdings habe er Anzeige bei der Polizei erstattet. „Es wäre nicht gut, wenn sich in Stahnsdorf herumspricht, dass wir uns durch solche Attacken einschüchtern lassen.“

Um „die Sache kleinzuhalten“, regt die Staatsanwältin an, das Verfahren gegen den bereits wegen mehrfacher Beleidigung Vorbestraften gegen eine Geldbuße einzustellen. Das kommt für ihn allerdings nicht in Frage. „Für mich sind die Aussagen des Ordnungsamts-Mitarbeiters lächerlich“, erklärt er. So bekommt er sein Urteil: 1400 Euro Strafe wegen Nötigung und Beleidigung. Beim Hinausgehen kündigt der Pfleger an, dagegen in Berufung zu gehen. Hoga

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