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Tragisch: Bei Fällarbeiten stürzte ein Mann aus der Baumkrone.

© Oliver Schwandt

Potsdam-Mittelmark: Tödlicher Unfall beim Baumfällen 34-Jähriger starb noch am Unfallort in Geltow

Schwielowsee - Ein 34-jähriger Mann ist am Mittwoch gegen 11.10 Uhr bei Baumfällarbeiten auf dem Franzensberg in Geltow tödlich verunglückt.

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Schwielowsee - Ein 34-jähriger Mann ist am Mittwoch gegen 11.10 Uhr bei Baumfällarbeiten auf dem Franzensberg in Geltow tödlich verunglückt. Laut Polizei hatten zwei Mitarbeiter einer Firma aus Niederfinow auf einem Privatgrundstück ab 9.30 Uhr mehrere Bäume abgetragen. Es handelte es sich um ein Villengrundstück. Der tödliche Unfall geschah bei dem Abtragen einer Robinie. Der Baum sollte von dem 34-Jährigen stückweise von der Baumkrone bis runter zum Stamm abgesägt werden. Dabei sicherte ihn sein gleichaltriger Kollege vom Boden aus. Als sich der Mitarbeiter im oberen Teil des Baumes befand, brach dieser einige Meter über der Erde ab.

Der Arbeiter stürzte mitsamt dem Geäst über den Maschendrahtzaun des Geländes auf eine Nebenstraße. Ein Notarzt, Rettungskräfte und ein Rettungshubschrauber kamen zum Einsatz. Der aus Polen stammende Verletzte erlag jedoch noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Sein deutscher Arbeitskollege erlitt einen Schock und wurde von einem Notfallseelsorger betreut.

Die Kriminalpolizei und das Amt für Arbeitsschutz haben die Ermittlungen zur Unfallursache übernommen, sagte Polizeisprecher Axel Schugardt. „Bei Baumfällarbeiten passieren regelmäßig Unfälle“, berichtet der Direktor des Arbeitsschutzamtes, Detlev Mohr. Tragischerweise würden oftmals die Arbeiter sprichwörtlich den Ast, auf dem sie sitzen, absägen. Baumfällarbeiten gehören laut Mohr zu den gefahrenträchtigsten Tätigkeiten. „Oft fallen die Bäume in die falsche Richtung oder sie stehen unter Spannung und bersten unerwartet auseinander.“ Häufig würden sich Selbstständige, die Baumfällarbeiten als Dienstleistung anbieten, oder Privatpersonen verletzen. Der tödlich verunglückte Mitarbeiter war Angestellter einer Fachfirma.

Die Fachbehörde prüft in den nächsten Wochen, ob eine Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter, der seinen Kollegen sicherte, vorliegt. Der Unfallbericht wird dann an die Staatsanwaltschaft übergeben. Selbst wenn kein Straftatbestand vorliege, könnten mögliche Versäumnisse des Arbeitgebers durch ein Bußgeld geahndet werden, erklärt Mohr. es

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