Potsdam-Mittelmark: Traktorenklau in großem Stil
Gefängnisstrafe nach Firmeneinbruch in Glindow
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Werder · Glindow - Die Tat liegt schon vier Jahre zurück. In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 2003 drangen drei Maskierte gewaltsam in das Gelände eines Glindower Betriebes ein. Hier stahlen sie zwölf Rasentraktoren, verluden sie auf einen zuvor in Berlin entwendeten nagelneuen Laster, um sie zu Geld zu machen. Der Coup glückte nicht. Die Polizei stellte die Fuhre samt zwei der Täter wenige Stunden danach.
Die Männer wurden inzwischen rechtskräftig verurteilt. Dieter D.* (43), der dritte, konnte flüchten, tauchte wegen der Ladung zum Haftantritt in anderer Sache unter. In Dänemark schlug sich der Wohnsitzlose mehr schlecht als recht durchs Leben, geriet auch hier mit dem Gesetz in Konflikt, musste schließlich doch ins Gefängnis. Dort sitzt er noch heute, und weitere Jahre warten auf ihn: Jetzt wurde Dieter D. vom Schöffengericht wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Eines Abends habe man überlegt, wie man seine spärlichen finanziellen Verhältnisse aufbessern könne, berichtet der Angeklagte. Es sei sein Kumpel Max M.* gewesen, der die Idee mit dem Diebstahl der Rasentraktoren hatte, gesteht Dieter D. vor Gericht. Schließlich habe er in Glindow gewohnt, sich gut in der Gegend ausgekannt.
„Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe“, beteuert der wegen mehrfachen Betruges, fahrlässiger Körperverletzung, Hehlerei, Steuerhinterziehung und unzähliger Diebstähle Vorbestrafte zerknirscht. Als er erfuhr, dass wegen des Rasentraktorenklaus auch gegen ihn ermittelt wurde, habe er der Polizei sofort reinen Wein eingeschenkt.
Ein damaliger Mittäter, als Zeuge geladen, berichtet, sein Bekannter Max M. habe ihn gefragt, ob er bereit sei, bei einem Einbruch Schmiere zu stehen. „Ich habe ehrlich nicht gewusst, worum es sich handelt und wo es hingeht“, beteuert der Mann. „Ich hatte so viele Schulden, da war es mir egal, auf welche Art und Weise ich sie zurückzahlen kann. Ich denke aber, Max M. hatte Abnehmer für die Rassenmäher. Wir haben das nicht großartig geplant“, versichert der zur Tatzeit Zwanzigjährige.
Ginge es nach dem Willen der Staatsanwältin, dann müsste der Angeklagte drei Jahre und drei Monate hinter Gittern verschwinden. Das Schöffengericht folgt jedoch der Argumentation der Verteidigerin. Die verweist auf die stabile Beziehung zur Freundin von Dieter D., die ihm trotz Gefängnismauern zur Seite stehe.
„Ich hoffe, irgendwann ein vernünftiges Leben führen zu können. Chaos hatte ich in der Vergangenheit wirklich genug“, beteuert der vielfach Vorbestrafte. In der Haft nähme er an einer Straftataufbereitungs-Gruppe teil, um seiner Vergangenheit endgültig den Rücken zu kehrenHoga
*Name geändert
Hoga
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