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Von Henry Klix: Über das Ziel hinausgerechnet

Rechnungshof rügt ILB-Förderung für Schwielowsee-Resort / Auch der Landkreis war großzügig

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Werder (Havel)- Den Projekten des Tourismus-Investors Axel Hilpert in Petzow sollte „nicht immer mit geballter Gesetzeskraft“ begegnet werden. So hatte es Landrat Lothar Koch im April 2005 im just eröffneten Resort Schwielowsee verkündet. Das Landratsamt hatte Hilpert in der Bauphase tatsächlich einiges durchgehen lassen. Doch auch in der Landesregierung zeigte man sich offenbar kulant, wenn auf der touristischen Schaustelle über das Ziel hinausgeschossen wurde.

Im jüngsten Bericht des Landesrechnungshofes wird beschrieben, wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) reagierte, als sich die Grunderwerbskosten für das neue Resort unverhofft um 35 Prozent erhöht hatten: Sie erkannte die Abrechnung als förderfähig an, ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht (PNN berichteten). Dabei hätte die ILB als Geschäftsbesorger des Wirtschaftsministeriums womöglich Gründe gehabt zu intervenieren.

Axel Hilpert selbst war es, der die Grundstücke an die Hotelgesellschaft verkaufte, die er bis heute mit dem ehemaligen Bild-Chefredakteur Hans-Hermann-Tiedje betreibt. Seit 1990 hatte Hilpert Flächen in der Region erworben, im Jahr 2001 das ehemalige Jugendtourist-Hotel am Schwielowsee, Kernareal des heutigen Petzower Hotel- und Ferienkomplexes. Hilpert hatte die Flächen und Nachbarareale dann an seine Hotelgesellschaft weiterveräußert. Die Kosten explodierten, weil eines der Teilgrundstücke viermal so teuer wie die „ebenfalls vom Hauptgesellschafter erworbenen und von Lage und Zuschnitt vergleichbaren Grundstücke“ war, wie es im Bericht der Rechnungsprüfer heißt. „Die ILB akzeptierte dies und erkannte auch die erhöhten Grunderwerbskosten als förderfähig an.“ Der Ausgabeansatz sei um „deutlich mehr als 20 Prozent“ gestiegen.

Die Landesbanker wollen das nicht auf sich sitzen lassen: „Die Erhöhung der Grunderwerbskosten hat zu keiner höheren Gesamtförderung geführt“, sagte gestern ILB-Sprecher Matthias Haensch. An anderer Stelle des Projekts habe es Einsparungen gegeben. Das förderfähige Investitionsvolumen habe rund 35 Millionen Euro betragen, der Zuschuss aus dem Programm „GA-Gewerbe“ 9,2 Millionen Euro. Haensch: „Dies entspricht einem Fördersatz von 26,6 Prozent“, das sei sogar etwas unterhalb des Üblichen. Und warum hat man den viel zu teuren Grundstückskauf durchgehen lassen? Die kryptische Antwort: „Die Notwendigkeit eines Grundstückstausches und der Zukauf eines weiteren Grundstücks (Bauland mit Wasserzugang) wurde von der Antragstellerin nachvollziehbar dargestellt.“

Nicht nur der Landesrechnungshof hat anders gerechnet als die ILB: Axel Hilpert selbst hatte am Tag vor der Resort-Eröffnung im Jahr 2005 gegenüber den PNN von 45 Millionen Euro Gesamtkosten und einer 26-prozentigen Förderung gesprochen, was einen Tag später eilends vom Land dementiert wurde. Gestern war Hilpert nicht erreichbar.

Ein womöglich ähnlicher konzilianter Geist wie beim Wirtschaftsministerium herrschte seinerzeit im Belziger Landratsamt, das Hilpert alle lästigen Hindernisse aus dem Weg räumte. Zur Erinnerung: Der Rohbau, der im August 2004 eingeweiht wurde, war so nicht genehmigt. Erst nachträglich wurde der Bebauungsplan entsprechend geändert. So wurde erst ein halbes Jahr später aktenkundig, dass statt zwei Einzelgebäuden mit 97 ein Komplex mit 124 Zimmern entstanden war, die Dachfarbe blau statt rot und die versiegelte Fläche doppelt so groß war wie beantragt. Erst als Hilpert im Januar 2005 auch noch ungenehmigte Pfahlhäuser in den geschützten Schilfgürtel platzierte, reagierte die Bauaufsicht in Belzig – und auch da erst auf einen Fingerzeig der Landesregierung. Die Häuser mussten aus dem Uferbiotop geschoben werden.

Nach dem Hotel und den 13 Ferienhäusern gab es in den Folgejahren weitere Zuschüsse für das Resort: Für die Errichtung des Konferenzcenters, den Dachausbau des Hotels und die Erweiterung des Wellnessbereichs wurden laut ILB Gesamtkosten von 12,1 Millionen Euro mit 2,7 Millionen gefördert. „Die Folgeförderung ist nicht Gegenstand der Beanstandung des Landesrechnungshofes“, wird von der Landesbank betont.

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