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Potsdam-Mittelmark: Unerlaubter Gerüstbau in der Altstadt

Ärger in Kuppelmayrschen Siedlung in Teltow: Baumaßnahme „formell illegal“

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Teltow - An der Kuppelmayrschen Siedlung in Teltow werden die Gerüste abgebaut. Doch selbst für Laien ist unschwer zu erkennen, dass hier etwas nicht stimmt. Denn die Sanierung des Denkmalensembles ist keinesfalls abgeschlossen, so dass die aufwendigen Gerüstbauten demontiert werden könnten. Im Gegenteil: Die Arbeiten, für die das Stahlgerippe notwendig ist, haben noch gar nicht richtig begonnen. Doch hat die mittelmärkische Bauaufsicht dem Bauprojekt eine Zwangspause verordnet. Grund: Für das Gerüst, das den gesamten Gebäudekomplex umschließt und überragt, gibt es keine Baugenehmigung. „Die Baumaßnahme ist formell illegal“, so Andrea Metzler, Sprecherin des Landratsamtes gegenüber den PNN.

Für Größe und Funktion des Gerüstes hätte eine Bauerlaubnis erteilt werden müssen, die die Gerüstbaufirma nicht beantragt habe. Bereits Anfang Februar hat es eine Anhörung zur Nutzungsuntersagung gegeben, erforderliche Nachweise durch die Firma seien seitdem nicht oder nur teilweise erbracht worden. Daher ordnete das Bauaufsichtsamt am vergangenen Freitag den Abbau des Gerüstes an.

„Wir sind von einer Mahlower Baustelle zur Demontage hier beordert worden“, so ein Gerüstbauer bei der gestrigen Demission vor Ort. „Wir arbeiten mit drei Kolonnen“, bestätigt eine Mitarbeiterin der Berliner Gerüstbau-Firma. Versäumnisse ihres Unternehmens kann sie nicht erkennen. Vielmehr habe die Ausschreibung zur Auftragsvergabe andere Anforderungen gestellt, als sich die Situation nun vor Ort darstelle. Dass das gesamte Gebäude komplett entkernt werden soll und nur noch die Außenfassade stehen bleibt, sei in der Ausschreibung nicht erkenntlich gewesen. Völlig klar, so heißt es in dem Unternehmen, dass für diesen Fall das Gerüst anders hätte konstruiert werden müssen. „Denn nur an der Schale hält kein Gerüst“, so die Berliner Monteure. Dass man nun völlig andere statische Verhältnisse vorfindet als angenommen, sei in der Planung nicht zu erkennen gewesen.

Mit „“zig Tausend Euro“ beziffert das Unternehmen die Kosten für den Gerüstbau. Im November hat man mit den Arbeiten begonnen, etwa sechs Wochen habe die Montage gedauert. Der jetzige Abbau bedeute „viel zusätzliche Arbeit, die nicht bezahlt wird“.

In der Berliner Gerüstbaufirma ist man auf rechtliche Auseinandersetzungen vorbereitet: „Womöglich müssen wir uns streiten“, heißt es. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt meint vorsorglich: „Kein Kommentar.“ Die Situation habe „eine gewisse“ Tragweite, deren rechtlichen Konsequenzen gegenwärtig nicht einzuschätzen seien. Im Bauaufsichtsamt indes ist ganz nüchtern konstatiert, dass die Anlage nicht der Regelausführung und auch nicht der Bauartzulassung entspricht. Auf die Mängel sei wiederholt hingewiesen worden, doch habe es seitens der Firma an Mitwirkungsbereitschaft gemangelt.

Was die Querelen für den zeitlichen Fortschritt des Bauprojektes bedeutet, konnte bzw. wollte auf PNN-Anfrage gestern weder die Stadt als Bauherrin noch jemand vom Projektsteuerer „complan“ sagen.

Die Sanierung der Kuppelmayrschen Siedlung ist ein öffentliches Vorhaben, für das acht Millionen Euro veranschlagt sind. Für die Umwandlung des 200 Jahre alten, unter Denkmalschutz stehenden Ensembles zum Verwaltungs- und Bürgerzentrum wurde im Jahr 2001 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgetragen, aus dem das Wiener Büro „rataplan“ als Sieger hervorging. Ein komplette Entkernung, die besondere Anforderung an den Gerüstbau verlangt, haben die Wiener Baukünstler nicht in Erinnerung. „Im Gegenteil“, hieß es gestern von „rataplan“ gegenüber den PNN, „es soll so viel wie möglich erhalten bleiben.“ Peter Könnicke

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