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Aus dem GERICHTSSAAL: Unredlicher Paket-Bote

Gericht erließ Strafbefehl über 3600 Euro

Stand:

Werder (Havel) – „Der Angeklagte kommt nicht. Er hat gestern angerufen. Sein Auto ist kaputt. Und Geld für eine Fahrkarte hat er nicht“, verkündet Amtsrichterin Kerstin Devriel den wartenden Pressevertretern. Dann verurteilt sie den unredlichen Paketboten per Strafbefehl dennoch – und zwar zu der geharnischten Sanktion von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro (insgesamt 3600 Euro). Die kann der bislang nicht Vorbestrafte auf Antrag notfalls auch abarbeiten.

Am 27. März 2007 begann Julian J.* (38) seine Tätigkeit als Paketzusteller der Firma Hermes Logistik GmbH in Werder. Bald kam er auf die Idee, sein Gehalt durch die Unterschlagung von Transportgebühren für Pakete aufzubessern. Julian J. fing mit kleinen Summen an. Die fielen im Unternehmen nicht auf. Doch sein in der Vergangenheit angehäufter Schuldenberg schmolz nur langsam. Da wurde Julian J. dreister, immer in der Hoffnung, niemand würde seine Transaktionen bemerken. Doch der Kurierfahrer war inzwischen in Verdacht geraten. Am 29.Oktober vorigen Jahres wurde er nach seiner Tour vom Sicherheitsinspektor abgefangen. Die Kontrolle ergab, dass Julian J. auch an diesem Tag wieder Geld unterschlagen hatte. Der Hermes-Niederlassungsleiter erstattete Anzeige gegen den unehrlichen Boten. Justitas Mühlen begannen zu mahlen.

120mal – so ergab die Ermittlung – vergriff sich Julian J. am Geld der Werderaner Paketkunden. Insgesamt ergaunerte er sich einen Betrag von 3 444 Euro. Den muss der von vornherein Geständige natürlich zurückzahlen. Außerdem ist er seinen Arbeitsplatz los. Nach Entdeckung der Taten wurde ihm fristlos gekündigt. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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