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Potsdam-Mittelmark: „Unterschriften eindeutig identifizierbar“

Schwielowsee - Die Initiatoren des Caputher Bürgerbegehrens zum Blütenviertel haben Angaben des Rathauses widersprochen, wonach das Quorum nicht erreicht wurde. Zwar seien einige Einträge des Begehrens unvollständig, zum Beispiel fehle mal eine Jahreszahl bei Unterschriften.

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Schwielowsee - Die Initiatoren des Caputher Bürgerbegehrens zum Blütenviertel haben Angaben des Rathauses widersprochen, wonach das Quorum nicht erreicht wurde. Zwar seien einige Einträge des Begehrens unvollständig, zum Beispiel fehle mal eine Jahreszahl bei Unterschriften. Die Unterschriften seien aber eindeutig identifizierbar, teilten die Initiatoren um Sebastian Reich gestern mit.

Für das Volksbegehren „Tempelhofer Feld“ habe der Landeswahlleiter Berlin festgelegt, dass unvollständige Einträge gültig sind, wenn Personen als wahlberechtigt identifizierbar sind. „Unter Anwendung dieses Kriteriums hätte das Bürgerbegehren in Schwielowsee die Hürde von 855 gültigen Stimmen problemlos genommen“, heißt es in der Mitteilung.

Mit dem Bürgerbegehren sollte erreicht werden, dass der Bebauungsplan für das Blütenviertel geändert und eine Gemeinbedarfsfläche darin verzeichnet wird. Die Gemeinde sieht dafür keinen Bedarf. hkx

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