Potsdam-Mittelmark: Verdacht auf Korruption wird geprüft Anzeige zu Vergabe des Kreiskrankenhauses
Potsdam-Mittelmark - Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin prüft derzeit einen Verdacht auf Korruption bei der Vergabe des Kreiskrankenhauses Belzig an die Johanniter im Jahr 2007. Das sagte der zuständige Leiter der dortigen Schwerpunktabteilung für Korruption, Frank Winter, gestern den PNN auf Anfrage.
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Potsdam-Mittelmark - Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin prüft derzeit einen Verdacht auf Korruption bei der Vergabe des Kreiskrankenhauses Belzig an die Johanniter im Jahr 2007. Das sagte der zuständige Leiter der dortigen Schwerpunktabteilung für Korruption, Frank Winter, gestern den PNN auf Anfrage. „Weitere Angaben können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen“, erklärte der Oberstaatsanwalt. Laut einem Bericht der Märkischen Allgemeinen hat ein früherer Mitarbeiter des Krankenhauses Anzeige erstattet. Der Mann aus Bad Belzig, der anonym bleiben wolle, befürchte, dass es bei der umstrittenen Vergabe der Gesundheitseinrichtung nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, heißt es. Im Landratsamt sei bisher nichts von einer Anzeige bekannt, sagte dessen Sprecherin Andrea Metzler gestern den PNN. Landrat Wolfgang Blasig (SPD) sei überrascht und habe erklärt, er werde die Ermittlungen selbstverständlich unterstützen, sollte es Fragen der Staatsanwaltschaft an den Landkreis geben.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hatte am 12. Juli 2007 nach langen Diskussionen mit knapper Mehrheit den Verkauf von 74,9 Prozent der Anteile der Gesundheitseinrichtung an die Johanniter-Krankenhaus GmbH beschlossen. Der Kaufpreis betrug rund vier Millionen Euro. Der Landkreis hält weiter 25,1 Prozent, der Landrat hat einen Sitz im Kuratorium des Krankenhauses. Weitere Bewerber waren das DRK, die Arbeiterwohlfahrt (Awo) und die Asklepios-Gruppe. Mit einem Eilantrag hatte die „Awo Krankenhausgesellschaft Magdeburg“ vergeblich versucht, den Verkauf zu stoppen. Sie scheiterte damit im August 2007 auch in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Die Awo war in einem Bieterverfahren von einem Gutachtergremium auf Platz 1 gesetzt worden. Bei der politischen Entscheidung des Kreistages bekamen jedoch die Johanniter den Zuschlag. Die OVG-Richter erklärten damals, der Verkauf verstoße nicht gegen etwaiges EU-Recht. Insbesondere könne die Awo sich nicht mit Erfolg auf eine Verletzung des Transparenzgebots und des Gebots eines diskriminierungsfreien Bieterverfahrens berufen. Bei der Auswahl zwischen mehreren Bietern, deren Angebote den vom Kreistag vorgebenen Zielen entsprechen, stehe den Abgeordneten ein Wertungs- und Entscheidungsspielraum zu, in den das Gericht nicht eingreifen könne. Die Grenzen dieses Spielraums seien weder in verfahrensrechtlicher Hinsicht noch mit Blick auf die gebotene Gleichbehandlung der Awo verletzt worden, hieß es in der Erklärung des OVG vom August 2007. ldg
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