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Gerichtsurteil: Vergewaltiger von Kleinmachnow kommt nach Haft frei

Manuel G. ist gefährlich, aber nicht gefährlich genug. Das Potsdamer Landgericht hat die Sicherungsverwahrung gegen den Vergewaltiger aufgehoben.

Stand:

Das Landgericht Potsdam hat den Vergewaltiger einer Taxifahrerin in Kleinmachnow am Dienstagvormittag von der vor einem Jahr gegen ihn verhängten Sicherungsverwahrung freigesprochen. Nach seiner Tat am Neujahrsmorgen im Jahr 2012 hatten ihn die Richter urspürnglich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sie ordneten außerdem an, dass G. das Gefängnis auch anscchließend nie wieder verlassen sollte. Jedoch hatte der Bundesgerichtshof die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung später gekippt. Deshalb hatten die Potsdamer Richter nun erneut darüber zu entscheiden.

Sie sehen zwar eine Gefahr, die von dem ungelehrnten jungen Mann ausgeht, diese sei jedoch nicht so groß, dass sie eine Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnte. Zwar habe Manuel G. eine psychische Störung, jedoch habe er bei seinen Taten gezeigt, dass er sich jederzeit kontrollieren könne. Die Gefahr eines Rückfalls sei zwar gegeben, aber zu gering, um ihn dauerhaft einzusperren. Nach Absitzen seiner Haft, wird G. in knapp viereinhalb Jahren freikommen. Der vorsitzende Richters mahnte G. außerhalb des Protokolls: „Sowie Sie bei einem nächsten Mal auch nur ein Haar oder eine Hautschuppe verlieren, sind sie dran.“ Sollte der 36-Jährige einschlägig vorbestrafte Vergewaltiger, dessen DNA seit seinen jüngsten Übergriffen auf wehrlose Frauen bei der Polizei gespeichert ist, noch einmal rückfällig werden, werde er für immer hinter Gitter wandern. tor

Alle Hintergründe lesen Sie in der MITTWOCHAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

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