Potsdam-Mittelmark: Verhärtete Fronten im Streit um Pauschale
Gerhard Enser weist Vorwürfe zurück / Bernd Albers bleibt bei seiner Auffassung
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Stahnsdorf - Die Fronten im Streit um die Dienstaufwandsentschädigung des früheren Stahnsdorfer Bürgermeisters Gerhard Enser (CDU) haben sich verhärtet. Gegenüber den PNN verteidigte sich Enser gestern gegen die Vorwürfe seines Amtsnachfolgers Bernd Albers (Bürger für Bürger), die zu seiner Dienstzeit an ihn gezahlte Entschädigung von pauschal 100 Euro pro Monat nicht korrekt abgerechnet zu haben. Enser: „Ein individueller Nachweis war nicht notwendig.“
Konkret geht es um Abrechnungen für Auslagen, die für jeden Bürgermeister in seinem Alltagsgeschäft anfallen. Dazu gehören Anzüge, Schlips und Schuhe ebenso wie Mittagessen, Spenden oder Vereinsbeiträge. In Stahnsdorf stand Bürgermeister Enser für solche Auslagen rechtmäßig eine monatliche Pauschale von 100 Euro zu. Die Gemeindevertreter beschlossen die Pauschale im Jahr 2001. Enser erhielt das Geld ohne besonderen Nachweis – daran sei alles korrekt, erklärte Enser jetzt nach Prüfung der Rechtslage. Zu Rate zog der heutige CDU-Landtagskandidat dabei zum einen den mittelmärkischen Landrat Wolfgang Blasig (SPD) und ein Schreiben des Innenministeriums aus dem Jahr 2003. Sowohl der Landrat als auch das Schreiben hätten ihn in seiner Rechtsauffassung bestätigt, so Enser. Dem Schreiben nach ist es zulässig, die entstandenen Ausgaben auf der Grundlage „tatsächlicher Anhaltspunkte wirklichkeitsnah“ zu schätzen. Solche Anhaltspunkte könnten auch Erfahrungswerte ohne detaillierten Nachweis sein. Zu finden ist das Dokument auf der Internetseite Ensers.
Grundsätzlich liege in diesem Fall keine unrechtmäßige Bereicherung vor, zumal die Gemeindevertreter der Pauschale zugestimmt haben, sagte Landrat Blasig gestern den PNN. Ein Einzelnachweis sei nicht notwendig, die Höhe der Pauschale müsse jedoch nachvollziehbar sein – in welcher Form, lasse das Ministerium offen.
Enser spricht jetzt – zehn Tage vor der Wahl – von einer „gezielten Sudelei“ und wirft seinem Nachfolger im Stahnsdorfer Rathaus vor, ihn schädigen zu wollen. „Bürgermeister Albers hat es nicht für nötig erachtet, mich auf Klärungsbedarf hinzuweisen“, sagt Enser. Die Vorwürfe hätten ihn „tief getroffen“. Als scheidender Bürgermeister habe er sogar auf seine Versorgungsansprüche gegenüber der Gemeinde verzichtet. Und bereits zu seiner Amtszeit habe er die maximal mögliche Dienstaufwandsentschädigung nicht voll ausgenutzt. So hätten ihm durchaus 150 Euro zugestanden, so Enser.
Sein Nachfolger Bernd Albers hält indes an seiner Rechtsauffassung fest und verweist ebenfalls auf das von Enser angeführte Dokument. Dort sei auch zu lesen, dass es in jedem Fall einer vorherigen Ermittlung oder Erhebung der tatsächlichen Anhaltspunkte bedürfe. Zudem verweist Albers auf das Brandenburgische Besoldungsgesetz. Demnach ist eine pauschale Aufwandsentschädigung nur zulässig, „wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen.“ Albers hat angekündigt, selbst auf die Pauschale verzichten zu wollen. Schon heute Abend soll sie in der Sitzung des Hauptausschusses gekippt werden. Das Innenministerium hat auf PNN-Anfrage für heute eine Auskunft zur Handhabung der Dienstaufwandsentschädigung angekündigt. Tobias Reichelt
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