Potsdam-Mittelmark: Wählergruppe sieht sich benachteiligt Freie Wähler wurden auf 20 Plakate beschränkt
Schwielowsee - Die „Brandenburger vereinigten Bürgerbewegungen“ (BVB) protestieren gegen eine Entscheidung der Gemeinde Schwielowsee, die der Gruppierung das Aufhängen von Wahlplakaten an lediglich 20 Standorten im Gemeindegebiet erlaubt. Das teilte Ralf Simmes, Mitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) aus Seddiner See, den PNN mit.
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Schwielowsee - Die „Brandenburger vereinigten Bürgerbewegungen“ (BVB) protestieren gegen eine Entscheidung der Gemeinde Schwielowsee, die der Gruppierung das Aufhängen von Wahlplakaten an lediglich 20 Standorten im Gemeindegebiet erlaubt. Das teilte Ralf Simmes, Mitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) aus Seddiner See, den PNN mit. Seine Frau Carina tritt bei der Kreistagswahl bei der BVB an, die neben der UWG sämtliche Brandenburger Wählergemeinschaften vertritt.
„Diese Einschränkung auf 20 Orte ist nicht rechtens, andere Parteien dürfen wesentlich mehr Wahlwerbung aufhängen“, so Simmes. Obwohl nur 20 Plakate genehmigt sind, hat seine Wählervereinigung deshalb doppelt so viele Werbeträger aufgehängt. Auch der Landesvorsitzende der BVB, der Rechtsanwalt Peter Vida, hält das Verhalten der Gemeinde für fragwürdig. Es sei Ausdruck massiver Diskriminierung, wenn einer Vereinigung wesentlich weniger Plakate zugestanden werden als einer anderen. Die Verwaltung gehe nach dem „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ vor, welches jedoch nicht die Anzahl zu verteilender Werbematerialien regele.
Schwielowsees Sachgebietsleiter Karsten Gericke sieht das anders. „Wir genehmigen sogar mehr Plakate, als der Vereinigung überhaupt zustehen.“ Die Anzahl der Standorte werde nach dem Wahlergebnis der Partei bei der vergangenen Wahl entschieden. Laut Landesgesetz dürfe die größte Partei dabei bis zu fünfmal mehr Plakatstandorte haben als die kleinste. Da der SPD, der CDU und der Linken als großen Parteien in Schwielowsee je 50 Standorte genehmigt wurden, hätten für die Wählervereinigung demnach zehn Orte gereicht. „Diese Mindestanzahl geben wir aber nur der NPD“, so Gericke.
Die Piraten dürfen in der Gemeinde an 25 Stellen Plakate hängen, die FDP an 30 und die Grünen an 35. Mit der Beschränkung soll ein Zuplakatieren der Gemeinde verhindert werden, schließlich gebe es auch noch Plakate für Veranstaltungen wie „Rock in Caputh“. Die Gemeinde verbietet es auch, an einer Laterne Plakate mehrerer Parteien zu hängen. Außerdem dürfen die Plakate nicht vor öffentliche Gebäude wie Schulen und Kitas und vor Wahllokale gehängt werden. Auch an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen darf nicht plakatiert werden.
Laut der Pressesprecherin der Landeswahlleitung, Bettina Cain, dürfen Gemeinden grundsätzlich Festlegungen zur Wahlwerbung treffen. So können Gebiete festgelegt werden, in denen nicht plakatiert werden darf. „Die Gemeinden haben dabei aber auf Ausgewogenheit zu achten und müssen im Grundsatz alle Vereinigungen gleich behandeln.“ Ob das in Schwielowsee geschehe, könne sie nicht einschätzen. Enrico Bellin
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