Potsdam-Mittelmark: Wardin soll Geld veruntreut haben Ex-Bürgermeister widerspricht Vorwürfen
Beelitz - Vor zweieinhalb Jahren verlor Thomas Wardin (SPD) seinen Posten als Beelitzer Bürgermeister. Jetzt ist der Vorwurf laut geworden, dass er Gelder veruntreut habe.
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Beelitz - Vor zweieinhalb Jahren verlor Thomas Wardin (SPD) seinen Posten als Beelitzer Bürgermeister. Jetzt ist der Vorwurf laut geworden, dass er Gelder veruntreut habe. Bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung informierte die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil über Außenstände von etwa 140 000 Euro, die zwischen den Jahren 2006 und 2010 nicht eingetrieben worden seien. Wardin widersprach gestern auf PNN-Anfrage den Vorwürfen vehement.
Beelitz hatte seinerzeit eine Vereinbarung mit den Nachbakommunen Seddiner See und Treuenbrietzen, deren Rechnungsprüfung mit zu übernehmen. Die dafür erbrachten Leistungen sollen, so die Information mehrerer Stadtverordneter aus der Sitzung, mehrere Jahre nicht bezahlt worden sein. Es habe sogar eine entsprechende Anweisung des damaligen Bürgermeisters an die Kämmerei gegeben. Hintergrund waren demnach Absprachen zwischen den Rathäusern, über die die Stadtverordneten nicht im Bilde waren.
Vielmehr habe Bürgermeister Wardin seinerzeit nicht einmal reagiert, als der Finanzausschuss drängte, die Außenstände einzutreiben. Darum sei jetzt Bürgermeister Bernhard Knuth (BBB) bemüht. Die Hintergründe des Vorgangs sind unklar. Knuth bestätigte gestern lediglich, dass es in der Wardin-Zeit Unregelmäßigkeiten im Rechnungsprüfungsamt gegeben habe, die aber erst rechtlich geprüft werden müssten. Auch mit Zahlen müsse man vorsichtig umgehen. Die 140 000 Euro wollte er nicht bestätigen.
Der komplette Vorgang sei in Bearbeitung und werde in sechs bis acht Wochen abgeschlossen sein. Knuth: „Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung werden die Ergebnisse veröffentlicht.“
Thomas Wardin nannte es auf PNN-Anfrage gestern „eigenartig“, dass zweieinhalb Jahre nach dem Amtswechsel Unregelmäßigkeiten auffallen. Zudem würde ein Schaden erst entstehen, wenn etwas nicht bezahlt wird. „Wenn bestimmte Leistungen tatsächlich nicht in Rechnung gestellt worden sein sollen, dann muss man das nachträglich tun“, so der Ex-Bürgermeister.
Zudem betonte Wardin, dass die Rechnungsprüfung des Rathauses nicht dem Bürgermeister, sondern den Stadtverordneten untersteht. „Der Bürgermeister hat da keine Weisungsbefugnisse. Es geht ja gerade darum, dass der Rechnungsprüfer den Bürgermeister kontrolliert.“ Er könne sich daran erinnern, dass das Thema „unbeglichene Rechnungen“ einmal im Finanzausschuss diskutiert worden sei, so Wardin. „Ich habe daraufhin den damaligen Rechnungsprüfer mit aller gebotenen Vorsicht darauf hingewiesen.“ Seine Befugnisse seien aber über einen solchen Hinweis nicht hinausgegangen. Henry Klix
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