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HINTERGRUND: Was ist angemessen?

Laut neuer Richtlinie gelten folgende Wohnungsgrößen als angemessen: bis zu 50 Quadratmeter für eine, bis zu 65 für zwei, bis zu 80 für drei Personen in einem Haushalt. Für jede weitere Person erhöht sich die Flächenzahl um 10 Quadratmeter.

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Laut neuer Richtlinie gelten folgende Wohnungsgrößen als angemessen: bis zu 50 Quadratmeter für eine, bis zu 65 für zwei, bis zu 80 für drei Personen in einem Haushalt. Für jede weitere Person erhöht sich die Flächenzahl um 10 Quadratmeter. Je nach Region gelten zudem folgende Preis-Obergrenzen für zum Beispiel eine Wohnung von unter 50 Quadratmetern Fläche: 5,80 Euro Nettokaltmiete + 1,16 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter in Teltow und Kleinmachnow, 5,11 Euro Miete + 1,30 Euro Betriebskosten in Stahnsdorf, Michendorf, Nuthetal und Schwielowsee, 4,50 Nettokaltmiete + 1,23 Euro in Werder (Havel), Bad Belzig und Seddiner See sowie 4,52 Euro Miete + 0,88 Euro Betriebskosten für den Rest des Landkreises. lä

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