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Potsdam-Mittelmark: Wasser soll auf Grundstücken bleiben Regensatzung in Werder, Schwielowsee hat schon eine

Werder / Schwielowsee - Die Stadt Werder (Havel) will gegen die Ableitung von Regenwasser von Privatgrundstücken in den Straßenraum vorgehen. Dazu wird derzeit eine Regenwassersatzung erarbeitet, sagte Beigeordnete Beate Rietz (SPD).

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Werder / Schwielowsee - Die Stadt Werder (Havel) will gegen die Ableitung von Regenwasser von Privatgrundstücken in den Straßenraum vorgehen. Dazu wird derzeit eine Regenwassersatzung erarbeitet, sagte Beigeordnete Beate Rietz (SPD). Denn durch extreme Regenfälle gibt es zunehmend Probleme mit dem anfallenden Wasser. „Wir werden als Stadt zur Verantwortung gezogen, wenn vom Straßenraum Regenwasser auf Privatgrundstücke fließt“, sagte Rietz. Auf der anderen Seite werde Wasser von Grundstücken auf die Straße abgeleitet.

Durch die Satzung soll durchgesetzt werden, dass sich die betreffenden Anlieger an die Regenwasserkanalisation anschließen oder das Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen. Das Landesrecht allein reiche als Handhabe nicht aus: Das „Brandenburgische Straßengesetz“ untersagt lediglich „Verunreinigung und Beschädigung“ von Straßen. Rietz: „Soweit es die Regentwässerung angeht, sind Beschädigungen auf dieser Grundlage wohl nur auf unbefestigten Straßen nachzuweisen.“

Regenschäden auf den Straßen werden eine zunehmende Belastung für den Haushalt: Die Kosten für die Straßenunterhaltung werden sich in diesem Jahr voraussichtlich bei 430 000 Euro bewegen: Unbefestigte Wege müssen nach Regenfällen instandgesetzt werden. Gefälle auf Asphaltstraßen werden verändert, damit das Regenwasser leichter abfließt.

Das Problem beschäftigt die Stadt auch auf ihren eigenen Grundstücken: Im Gymnasium wurde im Juni nach sintflutartigen Güssen das Erdgeschoss unter Wasser gesetzt. Jetzt soll noch eine Turnhalle auf das Grundstück in Hanglage gebaut werden. Im Zuge dessen wird ein Regenentwässerungskonzept für das Schulgelände erstellt. Fest steht bereits, dass das Regenwasser vom Turnhallen-Dach in Zisternen gesammelt und zur Toilettenspülung und Bewässerung der Grünanlagen genutzt werden soll.

In der Gemeinde Schwielowsee ist die Regenentwässerung von Privatgrundstücken in der Abwasserbeiseitigungssatzung bereits geregelt: Niederschlag hat demnach auf den Privatgrundstücken zu versickern. Wer es trotzdem auf die Straße ableitet, hat aber erstmal nichts zu befürchten: Bestehende Ableitungsrohre müssen erst auf Hinweis der Gemeinde entfernt werden. Im Ortsteil Geltow hat die Gemeindeverwaltung jetzt mit Kontrollen begonnen, sagte Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU). Schrittweise will man dann auch in Ferch und Caputh prüfen. Zudem wird in Schwielowsee derzeit ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um den Wasserabfluss durch Straßengräben und Mulden dort zu verbessern, wo es besonders häufig zu Überschwemmungen kommt. Henry Klix

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