Potsdam-Mittelmark: Wasserflieger droht Klage
Umweltverbände prüfen Antrag für Landeplatz / Veto auch aus Schwielowsee
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Schwielowsee / Werder (Havel) - Der Landeplatz für ein Wasserflugzeug auf dem Schwielowsee könnte ein Fall für das Verwaltungsgericht werden. Der Landesverband des BUND und das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände prüfen rechtliche Schritte gegen das Vorhaben, sagte BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat gestern den PNN. Derzeit läuft ein luftfahrtrechtliches Genehmigungsverfahren für den Flugbetrieb, der bislang nur ausnahmsweise gestattet wurde (PNN berichteten). Im Zuge dieses Verfahrens sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, sie liege aber nicht vor, so Kruschat. „Sie ist prinzipiell bei Vorhaben erforderlich, die einen Eingriff in den Natur- und Landschaftsraum darstellen.“
Die Verlärmung des Landschaftsschutzgebietes werde Einfluss auf die geschützten Vogelarten haben, die im Uferstreifen brüten. Kruschat hält die Pläne aber auch wirtschaftlich für bedenklich: „Die Leute kommen wegen der Ruhe und der Naturnähe. Wenn in der Hochsaison monatlich 100 Flüge stattfinden, ist es damit vorbei.“ Nutznießer sei ein einziger Hotelier, so Kruschat mit Verweis auf das Petzower Resort Schwielowsee, das den Antrag für den Landeplatz stellte.
Die Gemeinde Schwielowsee und die Stadt Werder sind an dem Verfahren beteiligt, Werders Stadtverordnete gaben kürzlich ihre Zustimmung. In der Gemeindevertretung Schwielowsee erteilte man den Plänen am Mittwochabend mit einem Stimmenverhältnis von zwölf zu drei dagegen eine Absage. Auch hier wurden Zweifel an der Umweltverträglichkeit laut – in den Antragsunterlagen des Resorts heißt es dagegen, dass „Umweltbelange keinerlei Beeinträchtigungen erfahren“. In Schwielowsee wurde auch nach der Stimmigkeit eines Lärmgutachtens gefragt, dass mit dem Antrag eingereicht wurde: BBS-Mann Jürgen Scheidereiter sagte, dass die zwei gewählten Messpunkte in Petzow nicht ausreichten: „Die Betroffenheit der Geltower Bürger, deren Wohnhäuser beim Start unmittelbar überflogen werden, ist nicht berücksichtigt.“ Bernd Lietz (SPD) monierte, dass die mit dem Antrag vorgelegten Eignungs- und Lärmgutachten nur aus der Sicht des Antragsteller argumentieren. „Die beiden Gutachter sind keine öffentlich vereidigten Sachverständigen. Eine sachgerechte Abwägung findet deshalb nicht statt.“ Henry Klix
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