zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Wasserflieger: Gericht prüft Klagebefugnis

Schwielowsee - Darf die Gemeinde Schwielowsee gegen den geplanten Wasserflieger-Landeplatz auf dem Schwielowsee klagen? Die Klagebefugnis wird jetzt durch das Verwaltungsgericht geprüft.

Stand:

Schwielowsee - Darf die Gemeinde Schwielowsee gegen den geplanten Wasserflieger-Landeplatz auf dem Schwielowsee klagen? Die Klagebefugnis wird jetzt durch das Verwaltungsgericht geprüft. Die Gemeinde wurde aufgefordert, zu erklären, in welchen Rechten sie verletzt ist, sagte Bürgermeisterin Kerstin Hoppe. Die vom Rathaus beauftragte Rechtsanwaltskanzlei „Spitzweg Partnerschaft“ hatte bereits angezweifelt, dass die Gemeinde klagebefugt ist. Deren Rechte würden allenfalls in einem Punkt verletzt: Vom Kinderheimgrundstück auf dem Geltower Franzensberg gehört der Gemeinde eine kleine Ecke, bei unzumutbarem Lärm bestünden Ansprüche – der Schallpegel des Fliegers sei laut Spitzweg allerdings irrelevant.

Ihren Beschlussvorschlag, die im Juni eingereichte Klage zurückzuziehen, hat Hoppe am Mittwochabend von der Tagesordnung des Gemeinderats genommen. Er hätte kaum eine Mehrheit gefunden. Wenn das Gericht feststellt, dass die Gemeinde nicht klagebefugt ist, könne die Klage immer noch zurückgezogen werden, ohne dass hohe Kosten entstünden, sagte Hoppe. hkx

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })