Potsdam-Mittelmark: Wasserflieger in der Warteschleife
90 Kritiker gestern bei Erörterungstermin / Bescheid der Luftfahrtbehörde in zwei bis drei Monaten
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Werder (Havel) / Schwielowsee - Das Wasserflugzeug auf dem Schwielowsee wird nicht wie beantragt fliegen. Der Landeplatz sei nur auf Grundlage der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung zu bewilligen, gab Wolfgang Fried von der Oberen Luftfahrtbehörde gestern bei einem Erörterungstermin zu verstehen. Die Naturschutzbehörde Belzig hatte darin einem Flugbetrieb zwischen Mai und September zugestimmt, zwei Monate weniger als durch das Resort Schwielowsee beantragt. Statt täglich 8 bis 18 dürfte nur wochentags von 11 bis 15 Uhr geflogen werden, statt 100 wären monatlich bis zu 80 Flüge möglich. Die Naturschutzbehörde hatte mit dem Erholungscharakter des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und Havelseen“ und dem Vorgelschutz argumentiert.
Derzeit läuft ein luftfahrtrechtliches Genehmigungsverfahren zum Antrag auf den Flugbetrieb, der Erörterungstermin gestern im Potsdamer Bauministerium war ein Verfahrensschritt. Etwa 90 Projektkritiker nahmen teil. Auch sie verwiesen auf den Schutzstatus des Schwielowsees. Axel Heinzel-Berndt vom Umweltverband BUND kritisierte, dass dem Antrag des Petzower Resorts keine Umweltverträglichkeitsprüfung beigefügt ist. Das Vorkommen besonderer Arten und die Nähe zu Flora-Fauna-Habitat-Gebieten würden sie erforderlich machen. Auch die ansässige Fischereigenossenschaft sprach sich für eine solche Prüfung aus. Fischer Joachim Lechler rechnet mit einer Beeinträchtigung der Fischbestände durch Flug- und Landegeräusche.
Caputher Bürger mutmaßten, dass die von 95 auf 90 Euro pro Quadratmeter gesunkenen Grundstückswerte nicht zuletzt mit dem Lärm des Wasserfliegers zu tun habe. Jürgen Scheidereiter von der Gemeindevertretung Schwielowsee sagte, dass das Projekt dem Wunsch der Gemeinde widerspreche, den naturnahen Tourismus zu entwickeln. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort sei in Gefahr. Der Rechstanwalt des Resorts, Wolfgang Matzke von der Potsdamer Kanzlei Goldenstein & Partner, betonte, dass die Beweislast für solche Aussagen nicht beim Resort liege. Matzke musste indes einräumen, dass das eingereichte Lärmgutachten nicht mit der beantragten Zahl der Flüge übereinstimmte. Während das Gutachten von wöchentlich 20 Flügen ausgeht, sind 25 beantragt. Die korrekten Unterlagen wurden erst gestern nachgereicht.
Skepsis gab es auch, was die Bootsverkehrsdichte auf dem Schwielowsee an Wochenenden angeht. Bürger fürchten, dass es zu Unfällen kommt – wobei der anwesende Flugbetriebsleiter der „Air Service Berlin“ Gerd Gebhardt versicherte, dass der Wasserflieger selbst auf engeren und verkehrsreicheren Strecken gefahrlos starten und landen könne. Die Landestrecke betrage 100, die Startdistanz 400 Meter. Ein Caputher Bürger schlug vor, alternative Landebahnen für den Wasserflieger zu prüfen, so wäre die Havel parallel zur Inselstadt Werder besser geeignet.
Wolfgang Fried von der Luftfahrtbehörde sagte, dass eine Genehmigung für den Flugbetrieb nur auf ein Jahr befristet erteilt werde. Auch danach würden es nur befristete Genehmigungen geben, je nach Sachlage würden jeweils weitere Auflagen erteilt. Ein Bescheid zum Antrag des Resorts sei in zwei bis drei Monaten zu erwarten. Mehrere Bürger und der BUND deuteten gestern bereits an, gegen eine Genehmigung des Flugbetriebs notfalls zu klagen. Henry Klix
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