
© Henry Klix
Erfolgreiche Anwohnerklagen: Wasserflieger: Widerspruchsgebühren gestoppt
Der Streit um die einst geplanten Landungen von Wasserfliegern auf dem Schwielowsee hatte jetzt ein juristisches Nachspiel.
Stand:
Schwielowsee - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat zwei Anwohnern recht gegeben, die sich gegen Widerspruchsgebühren der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Höhe von je 150 Euro zur Wehr gesetzt hatten.
Wie berichtet hatte die Behörde den Wasserlandeplatz auf Antrag des Ferienresorts Schwielowsee ab 2007 mehrmals für ein Jahr befristet genehmigt. Dagegen formierte sich die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“. Deren Mitglieder befürchteten negative Auswirkungen für Natur und Tourismus im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseen“. 22 Anwohner legten Widersprüche gegen die Genehmigung ein, die jedoch von der Luftfahrtbehörde abgewiesen wurden. Der Streit um den Wasserlandeplatz vor Petzow erledigte sich Ende 2010 auf andere Weise – Hotelier Axel Hilpert zog auch unter dem Eindruck der geballten Proteste seine Anträge zurück.
Diese späte Einsicht des Antragstellers habe die Luftfahrtbehörde jedoch nicht daran gehindert, die Widersprüche gegen die fragwürdige Genehmigungspraxis mit saftigen Gebühren zu bescheiden, so Hans-Joachim Kursawa, einst Sprecher der Bürgerinitiative und einer der beiden erfolgreichen Kläger vor dem Verwaltungsgericht. Aus seiner Sicht ein klarer Fall von Gebühren-Abzocke. Erfreut nahm Kursawa, der mittlerweile Caputh in Richtung Thüringen verlassen hat, deshalb jetzt das Gerichtsurteil zur Kenntnis.
Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Oberen Luftfahrbehörde eine rechtsfehlerhafte und damit willkürliche Gebührenfestsetzung. Unter anderem wies das Gericht darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand „ermessensfehlerhaft ermittelt worden ist, da im Gebührenrahmen kostenreduzierend hätte berücksichtigt werden müssen, dass 22 gleichgelagerte Widerspruchsverfahren anhängig waren mit nahezu gleicher Sachentscheidung“. Der von der Behörde vorgetragene Aufwand von „20 Personentagen“ sei insoweit nicht nachvollziehbar, heißt es. Auch für die wesentlich umfangreichere Genehmigung des Wasserlandeplatzes hatte die Behörde dem Antragssteller nur 150 Euro in Rechnung gestellt. Für die Widerspruchsbescheide wäre laut Gericht lediglich eine Gebühr von 40 Euro angemessen gewesen – das ist die Mindestgebühr für erfolglose Widerspruchsverfahren.
Mit diesem Urteil, so Kursawa, „hat sich der Verdacht vieler Bürger bestätigt, dass die Bewilligungsbehörde die Widersprüche mit unverhältnismäßig hohen Gebühren bewusst bestrafen wollte und in diesem Verfahren alles andere als unparteiisch gehandelt hat.“ Bedauerlich sei nur, dass die Gebühren derjenigen Einwohner, die damals gleich gezahlt und nicht geklagt haben, heute nicht mehr zurückgefordert werden können.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: