Potsdam-Mittelmark: Weiter Streit um Wahllokale in Ortsteilen
Nuthetal - Der Streit um die Einrichtung eigener Wahllokale in den kleinen Nuthetaler Ortsteilen geht in eine neue Runde. Wie berichtet, hatten die Gemeindevertreter im April eine neue Hauptsatzung beschlossen und darin unter anderem fixiert, dass es auch in den kleineren Ortsteilen künftig wieder Wahllokale geben soll.
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Nuthetal - Der Streit um die Einrichtung eigener Wahllokale in den kleinen Nuthetaler Ortsteilen geht in eine neue Runde. Wie berichtet, hatten die Gemeindevertreter im April eine neue Hauptsatzung beschlossen und darin unter anderem fixiert, dass es auch in den kleineren Ortsteilen künftig wieder Wahllokale geben soll. Bürgermeister Gerhard Ling (CDU) hatte diesen Beschluss beanstandet und nun von der Kommunalaufsicht des Landkreises Recht bekommen. Sie bestätigte, dass die Festlegung von Wahllokalen allein den Wahlbehörden obliege. Widerwillig beschlossen die Gemeindevertreter nun am Mittwoch noch einmal die Hauptsatzung in veränderter Fassung – ohne den Passus über die Wahllokale.
Wie berichtet, müssen die Einwohner von Fahlhorst, Nudow, Philippsthal und Tremsdorf seit einiger Zeit das Wahllokal in Saarmund nutzen. Für Bürgermeister Ling stellt das kein Problem dar. Vielmehr würden jetzt mehr Einwohner die Möglichkeit der Briefwahl nutzen, und gerade für die älteren Bürger wäre es doch sinnvoller, wenn sie zu Hause in aller Ruhe ihre Kreuze machen könnten, argumentierte Ling. Zudem sei bei nur sehr wenigen Wählern in einem Wahllokal der Grundsatz der geheimen Wahl nicht mehr zu gewährleisten, so Ling.
Die Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretung sehen das anders und haben jetzt in einem Schreiben an die Kreiswahlleiterin um Unterstützung für ihr Anliegen gebeten. Der Verweis des Bürgermeisters auf die Briefwahl entspreche nicht den Intentionen des Wahlgesetzes, so ihr Argument. Fest steht allerdings bereits: Zumindest zur nächsten Kommunalwahl muss es in den kleinen Ortsteilen eigene Wahllokale geben, um dort erstmals die Ortsbeiräte wählen zu können. Denn auch das wurde in der neuen Hauptsatzung festgelegt. Bisher wurden die Ortsbeiräte dort auf Einwohnerversammlungen gewählt. ldg
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