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Potsdam-Mittelmark: Welche Wertsteigerung?

Teltower Altstadtbewohner wehren sich gegen Beteiligung an Sanierungskosten

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Teltower Altstadtbewohner wehren sich gegen Beteiligung an Sanierungskosten Teltow – Es klingt fast nach Winterschlussverkauf: 20 Prozent Rabatt gewährt die Stadt bei den Ausgleichsbeträgen, die Hauseigentümer in der Altstadt zahlen müssen. Zwar sind die Ablösebeträge eigentlich erst nach Ende der Altstadtsanierung, also 2008, fällig. Aber wer früher zahlt, bekommt Rabatt: 20 Prozent in diesem Jahr , 16 im nächsten. In einer Bürgerversammlung am Dienstagabend in der Grundschule II zeigte sich aber, dass trotzdem viele Bürger mit den Zahlungen nicht einverstanden sind. Gutachter Herbert Sattler und Iris Abraham vom Bauamt begründeten die Forderungen mit der Wertsteigerung der Grundstücke durch die Sanierung. Die konnten manche Anwohner nicht erkennen. Unverständlich blieb vielen auch, dass eine Bodenwerterhöhung bis zum Ende der Sanierung 2008 vom Gutachterausschuss prognostiziert wird, auch für den Fall, dass Bodenpreise sinken können. Dazu Sattler: Aus dem Bodenwert werde alles herausgerechnet, was mit Konjunktur zusammenhänge. Ebenso werde das Gebäude auf dem Grundstück nicht in die Wertermittlung einbezogen. Bei dem Ausgleichsbetrag gehe es vielmehr um eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, für die öffentliche Mittel eingesetzt wurden. Dabei werden die Grundstückswerte vor Beginn der Sanierung (1996) verglichen mit denen am Ende (2008) der vielfältigen Investitionen in Straßen, Beleuchtung und die gesamte Infrastruktur des Wohnumfeldes. Zurzeit wird mit einer Steigerung der Grundstückswerte von sechs bis acht Prozent gerechnet. Allerdings ergeben sich je nach Grundstück unterschiedliche Werte, da Faktoren wie Schnitt des Grundstücks, Größe und Lage sowie Wegerecht den Wert beeinflussen. Außerdem ist das Sanierungsgebiet in unterschiedliche Zonen eingeteilt. Für die Zone 1 (Innenstadt) sind pro Quadratmeter 10 Euro vorgesehen. Wie kompliziert die Wertermittlung ist, zeigt, dass insgesamt rund 2000 Einzelentscheidungen getroffen werden müssen. In der Versammlung erläuterte der Gutachter auch, dass die Ausgleichsbeträge im Sinne einer Gleichbehandlung gegenüber den Bürgern in Siedlungen zu verstehen seien, da diese an den Kosten zur Erschließung oder Ausbau ihrer Straßen ebenfalls herangezogen würden. Das Baugesetz sehe vor, dass die Ausgleichsbeträge am Ende der Sanierungsphase erhoben werden und dann an die Zuschussgeber von Land und Bund zurückgezahlt werden müssen. Laut Iris Abraham ist früheres Zahlen nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Stadt vorteilhafter. Dann kann das Geld in der Stadt bleiben und für weitere Sanierungen wie Kuppelmayrsche Siedlung verwendet werden. Insgesamt geht es um 2,5 Millionen Euro, die so in die Stadtkasse fließen könnten. Das Risiko für die vorzeitige Ablöse betrage ein Prozent, so Sattler. Das heißt, dass nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags keine Rückforderungsansprüche von seiten der Bürger gestellt werden können, falls die Werterhöhung unter der Prognose des Gutachtens bleiben sollte. Aber im umgekehrten Fall gibt es auch keine Nachforderungen mehr an die Bürger.Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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