Potsdam-Mittelmark: Wem gehört Geltows Schule?
Privateigentümer des Schulgrundstücks widerspricht Erweiterungsplänen der Gemeinde
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Schwielowsee - Wem gehört die Geltower Schule? Die Frage wird im laufenden Bebauungsplanverfahren Moosweg/Pappeltor gestellt. Mit dem Verfahren sollen unter anderem die Weichen zur Vergrößerung der knappen Schulfreiflächen gestellt werden. So soll auf der anderen Straßenseite des Mooswegs ein neuer Sportplatz entstehen. Doch gegen die Planungen hat der Petzower Bruno Fiebig im Rathaus Widerspruch eingelegt. Er ist dazu von seiner Mutter Lydia Fiebig bevollmächtigt worden, der im Ergebnis eines Rückübertragungsverfahrens seit sechs Jahren ein Gutteil des Schulgrundstücks – im Wesentlichen die westliche Hälfte – gehört. Der seit Jahren währende Streit um dieses Grundstück ist einer der Gründe, warum die Geltower Schule noch nicht komplett saniert wurde.
In seinem Widerspruch stellt Bruno Fiebig den Schulstandort grundsätzlich infrage: Das Schulhaus bezeichnet er wiederholt als „Privatgebäude“, das „öffentliche Nutzungsverhältnis“ sei deshalb schon zum August 2010 gekündigt worden. Ein Grund für die Sicherung und Erweiterung des Schulstandortes „ist offensichtlich entfallen beziehungsweise liegt nicht vor“, meint Bruno Fiebig in seinem Widerspruch. „Ein Nutzungsverhältnis, was es nicht mehr gibt, kann auch nicht gesichert werden.“ Das Schulhaus solle vielmehr für Wohn- und Gewerbezwecke umgenutzt werden. Ein Teil der überplanten Flächen (in Richtung Bundesstraße 1) sei zudem zum Bau eines Norma-Discounters vorgesehen.
Dementgegen erklärt das Rathaus in einer Abwägung zum Bebauungsplan, dass gar kein Nutzungsvertrag mit Fiebig besteht. Die Gemeinde verweist vielmehr auf das seit zehn Jahren geltende Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz, das eigens verabschiedet wurde, um ähnlich gelagerte, in der DDR entstandene Probleme aus dem Weg zu schaffen: Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Nutzung und Grundeigentum in der Hand des öffentlichen Nutzers zu vereinigen, zum Beispiel wenn ein Schulhaus auf Privatland steht. Im Fall Geltow streitet Bruno Fiebig inzwischen beim Oberlandesgericht dagegen an. Für das Bebauungsplanverfahren sei das alles kein Hindernis, wie es aus dem Rathaus heißt. „Die Eigentumsverhältnisse sind nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan.“
Ein Rechtsstreit läuft auch zur anderen, östlichen Hälfte des Schulgrundstückes, seitdem die Gemeinde ein Restitutionsverfahren dafür gewonnen hat. Fiebig hat dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, nachdem er beim Potsdamer Verwaltungsgericht gescheitert war.
Schul-, Kita- und Feuerwehrgelände sowie Agrarflächen südlich des Moosweges sollen mit dem Bebauungsplan zu „Gemeinbedarfsflächen“ werden, insgesamt ein Areal von drei Hektar. Teil des Bebauungsplans ist auch das benachbarte, drei Hektar große, kaum belegte Gewerbegebiet Pappeltor, aus dem nun ein Wohn- und Gewerbequartier werden soll. 20 neue Wohneinheiten könnten hier demnach entstehen. Um die zwei bestehenden Unternehmen – das Büro einer Recyclingfirma und eine Montagebaufirma – zu sichern, soll der Bereich zum „Mischgebiet“ erklärt werden. Henry Klix
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