FÜHRERSCHEIN UND CHARTERSCHEIN: Wer darf wo fahren?
FÜHRERSCHEIN UND CHARTERSCHEIN Während man auf der Potsdamer Havel mit Booten bis 5 PS führerscheinfrei fahren darf, wurde für andere Gewässer in der Mark die Vermietungsordnung aufgelockert. Auf bestimmten Strecken können Hobbymatrosen mit Charterschein auf 12 km/h gedrosselte Boote bis 15 Meter Länge fahren, auch Yachten und Hausboote.
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FÜHRERSCHEIN UND CHARTERSCHEIN Während man auf der Potsdamer Havel mit Booten bis 5 PS führerscheinfrei fahren darf, wurde für andere Gewässer in der Mark die Vermietungsordnung aufgelockert. Auf bestimmten Strecken können Hobbymatrosen mit Charterschein auf 12 km/h gedrosselte Boote bis 15 Meter Länge fahren, auch Yachten und Hausboote. Dies gilt für 350 Kilometer, u.a. für die obere Havel-Wasserstraße in nördliche Richtung ab Liebenwalde (in Mecklenburg gilt der Charterschein auf fast allen Gewässern), für die Rheinsberger Seen und kleinere Strecken im Südosten der Mark. Einen Charterschein stellt der Bootsvermieter nach einer mehrstündigen Einweisung für den Urlaub aus, eingeschränkt wird die Erlaubnis bei hohen Wasserständen und Windstärken. Bis zu 12 Personen darf ein Charterschein-Besitzer transportieren. Für die Potsdamer Havelseen sowie die Strecke zwischen Plaue bei Brandenburg und der Anhaltinischen Landesgrenze ist die Charterschein-Erlaubnis vom Land bereits beim Bund beantragt. lä
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