
© M. Wolff
Potsdam-Mittelmark: Wer macht was im Gerichts-Alltag
Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht: Aufgaben und Zuständigkeiten in der Justiz
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Es gibt viele Arten von Gerichten: Landgericht, Finanzgericht, Sozialgericht, um nur einige zu nennen. Für Nicht-Juristen sind die Zuständigkeiten nicht immer eindeutig. Welches Gericht ist für den individuellen Fall der richtige Ansprechpartner? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht? „Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich auf in Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit – Zivil- und Strafgerichte –, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit“, fasst Juristin Anne Kronzucker zusammen. Daneben gibt es noch die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes.
Strafgerichte sind zuständig für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Zivilgerichte befassen sich mit privatrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel vertraglichen Ansprüchen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Urheberrechtsverletzungen. Die Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit erklären sich im Großen und Ganzen schon aus dem Wort. „Vor dem Verwaltungsgericht landen Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen, wie Streitigkeiten mit einer Behörde“, so die Expertin. Das Sozialgericht ist für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa Fragen zur Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhilfe. Zum Finanzgericht kommen Streitigkeiten mit steuerrechtlichen Schwerpunkten.
Wer sich im Dschungel der Gerichtsbarkeiten zu verirren droht, kann sich an Rechtsantragsstellen wenden, die es an deutschen Gerichten gibt. Dort erhält man Beratung und Informationen zur zuständigen Gerichtsbarkeit im individuellen Rechtsfall.PNN
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