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Hausratversicherungen greifen oftmals nicht nur bei Einbrüchen und Raub in den eigenen vier Wänden sondern auch in Hotelzimmern im Urlaub. 

© Thilo Rückeis

Potsdam-Mittelmark: Wer zahlt bei Hotelzimmer-Einbruch

Hausratversicherungen haben mittlerweile auch bei Raub im Urlaubsdomizil

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Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da im Urlaub die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.

Die Versicherungsgruppe Huk-Coburg verweist auf die allgemein gültigen Versicherungsbedingungen und rät einen kühlen Kopf zu behalten. Denn: Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit Gewalt etwas wegnimmt. Hat beispielsweise ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Denn um die Gewalt zu protokollieren, muss die Polizei am Urlaubsort eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Da jedoch nicht alle Unternehmen diesen Schutz gewähren, bringt ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer Gewissheit.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch einen Einbruchdiebstahl oder einen Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal vierzig Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 25 000 Euro.

Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, ist dringend zu empfehlen, vor dem Urlaub die konkreten Bedingungen des individuellen Versicherungsschutzes zu erfragen. PNN

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