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Aus dem GERICHTSSAAL: Werbefotos landeten im Müll

Kleinmachnower Fotograf Blumrich als Opfer

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Aus dem GERICHTSSAALKleinmachnower Fotograf Blumrich als Opfer Kleinmachnow – Die Kleinmachnowerin glaubte ihren Augen nicht zu trauen, als sie ihr Altpapier am 8. Dezember 2004 entsorgen wollte. Im Container lagen etwa 1000 Bilder des Fotografen Bernd Blumrich. Die offensichtlich achtlos weggeworfenen Abzüge im Wert von rund 240 Euro waren Teil einer Postwurfsendung, die die Einwohner auf den stattfindenden Weihnachtsmarkt aufmerksam machen sollten. „Es sollten knapp 6000 Flyer in den Briefkästen verteilt werden“, so Bernd Blumrich, der den Kleinmachnower Weihnachtsmarkt organisierte, vor Gericht. Der Fotograf hatte eine Service-Agentur in Stahnsdorf damit beauftragt. Die leitete den Auftrag an einen Zustelldienst weiter. „Ich war sehr erstaunt, als mich eine Kundin darauf aufmerksam machte, einen Großteil der Bilder im Abfallbehälter entdeckt zu haben.“ Um einen Teil seiner Arbeit zu retten, sei er in den Container gestiegen, habe die Karten geborgen. „Aber sie waren nicht mehr zu verwenden“, so Blumrich, der daraufhin Strafanzeige gegen die Stahnsdorfer Firma erstattete. Jetzt mussten sich die Flyer-Verteiler Markus M.* (24) und Daniel D.* (25) wegen Sachbeschädigung vor Justitia verantworten. Die Staatsanwaltschaft betonte sogar das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Angeklagten schwiegen zum Tatvorwurf. Die Verteidigung erklärte, der Inhaber des Zustelldienstes habe ihre Mandanten ausdrücklich angewiesen, überflüssige Fotos zu vernichten. „Die beiden Männer wurden mir vom Arbeitsamt geschickt“, erinnerte sich Zustelldienst-Betreiber René R. im Zeugenstand. „Sie hatten eine Woche Zeit, die Fotos zu verteilen und die ausdrückliche Weisung, systematisch vorzugehen. Sie sollten sämtliche Briefkästen bedienen.“ Selbstverständlich sei keine Rede davon gewesen, übrig gebliebene Werbeträger in die Mülltonne zu werfen. Als er von dem Vorfall erfuhr, habe er die unzuverlässigen Arbeitskräfte sofort entlassen. Die Verhandlung müsse dennoch nicht mit einer Verurteilung enden, befand das Gericht. Es stellte das Verfahren gegen den bereits wegen Betruges vorbelasteten Markus M. gegen Zahlung einer Geldbuße von 700 Euro an die Kindernothilfe ein. Daniel D. muss eine Geldauflage von 400 Euro an den Malteser Hilfsdienst überweisen. (*Namen geändert.) Hoga

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