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Potsdam-Mittelmark: Werder für den Wasserflieger

Untere Naturschutzbehörde bittet Umweltministerium um Rat

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Untere Naturschutzbehörde bittet Umweltministerium um Rat Werder - Ein klares Votum für den Einsatz eines Wasserflugzeuges auf dem Schwielowsee hat der Hauptausschuss der Stadt Werder am Donnerstagabend getroffen. Einem entsprechenden Beschlussentwurf der Verwaltung stimmte lediglich Baldur Martin von den Freien Bürgern (FB) nicht zu. Die Bündnisgrünen, die in Werder nur eine Stadtverordnete stellen, sind im Hauptausschuss nicht vertreten. Wie berichtetet, hat die Air Service GmbH Berlin in Abstimmung mit dem Resort Schwielowsee die Genehmigung für jeweils drei Starts und Landungen mittwochs bis sonntags zwischen 12 und 15 Uhr beantragt. Für die CDU erklärte Burkhard Mühr, dass es im Sinne der weiteren touristischen Entwicklung sei, auch solche Erlebnisangebote zu schaffen. Ebenso sah es Jutta Bours-Wein von der SPD. Ihre Bedenken hinsichtlich der Lärmbelästigung seien bei einem Vor-Ort-Termin am Mittwoch im Treptower „Heimathafen“ des Wasserfliegers zerstreut worden. Die Prüfung der Umweltbelange obliege indes der Naturschutzbehörde, so Bours-Wein. Die Zustimmung aus Petzow übermittelte der Vorsitzende des Ortsbeirates, Bernd Hanike. Baldur Martin (FB) erklärte indes, seine Fraktion habe die touristischen Pläne am Schwielowsee bisher immer sehr unterstützt, dem Wasserflugzeug stimme man jedoch nicht zu, weil dadurch die Interessen der Anwohner negativ berührt würden. Klar gegen den Einsatz des Wasserfliegers sprechen sich die Bündnisgrünen aus. Deren Landesvorsitzender Joachim Gessinger aus Werder befürchtet mit der ersten Genehmigung den Einstieg für eine zunehmende Erweiterung des Flugverkehrs zum Schaden des sanften Tourismus. Enttäuscht zeigte er sich vor allem darüber, dass die Werderaner SPD diesem Projekt zugestimmt habe. Der Landesverband der Bündnisgrünen werde in seinem Widerstand gegen das Vorhaben nicht nachlassen, betonte Gessinger. Das gemeindliche Einvernehmen Werders war eine Voraussetzung für die Genehmigung der Wasserflugzeugstarts durch die Luftfahrtbehörde des Landes. Erwartet wird nun noch die Stellungnahme des Kreisumweltamtes. Noch offen sei hier die Grundsatzfrage, ob und wie oft ein Wasserflugzeug in einem Landschaftsschutzgebiet landen darf, erklärte Amtsleiter Wolfgang Lorenz gestern gegenüber den PNN. Da dies ein Präzedenzfall für Brandenburg ist, habe er das Landesumweltministerium darum gebeten, zu recherchieren, ob es in anderen Bundesländern bereits ähnliche Beispiele gebe.Hagen Ludwig

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