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Potsdam-Mittelmark: Werder kassiert für ZweitwohnungSteuer soll auch für Datschen erhoben werden

Werder (Havel) - Werder will nun doch noch eine Zweitwohnungssteuer kassieren. Der Hauptausschuss hat einem entsprechenden Satzungsentwurf am Donnerstagabend zugestimmt, am 18.

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Werder (Havel) - Werder will nun doch noch eine Zweitwohnungssteuer kassieren. Der Hauptausschuss hat einem entsprechenden Satzungsentwurf am Donnerstagabend zugestimmt, am 18. Oktober soll die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Ein erster Satzungsentwurf war im April an der Intervention von Bürgermeister Werner Große (CDU) gescheitert. Der hatte einen Mehrheitsbeschluss beanstandet, wonach Wochenendhäuser nicht besteuert werden sollen, und sah das Gleichheitsgebot verletzt.

Die Kommunalaufsicht stimmte Großes Bedenken „grundsätzlich zu“, sah allerdings bei entsprechender Begründung die Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung. Darauf wird in der neuen Satzung verzichtet. Rund um Werder wird mit der Zweitwohnungssteuer auch für Sommerhäuser unterschiedlich umgegangen: Seddiner See, Michendorf und Schwielowsee nehmen sie, Teltow und auch Kleinmachnow verzichten darauf.

Laut dem neuen Werderaner Satzungsentwurf sollen also auch Wochenendhäuser besteuert werden, die nur im Sommer bewohnbar sind. Deren Bewohner sollen zwei Drittel des üblichen Steuersatzes bezahlen. Je nachdem, ob die Wohneinheit außerhalb, im Ort, in Wassernähe oder direkt am Wasser liegt, werden für ganzjährig bewohnbare Wohneinheiten 4,50 bis 8 Euro pro Quadratmeter und Jahr fällig. Wer zum Beispiel eine 60 Quadratmeter große Ferienwohnung am Wasser besitzt, muss in diesem Jahr erstmals 480 Euro dafür berappen.

Das Rathaus geht nach neuester Berechnung von insgesamt 1600 Steuerpflichtigen aus. Gut die Hälfte davon hätten Wochenendhäuser, sagte Beigeordnete Manuela Saß im Hauptausschuss. Knapp 200 der Steuerpflichtigen haben nicht nur die Zweitwohnung, sondern auch ihren Hauptwohnsitz in Werder. Steuerpflichtige müssen sich bei der Stadt melden, Säumigen droht eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro. Die Fraktion der Linken stimmten im Hauptausschuss und auch im Finanzausschuss als einzige gegen die Satzung, für die sie gern ein paar Ausnahmen für soziale Härtefälle eingeführt hätten.

Beigeordnete Manuela Saß betonte, dass zahlreiche Ausnahmetatbestände bereits gesetzlich geregelt seien. Das müsste man sich im Einzelfall genau anschauen. Zum Beispiel dürfen Personen nicht besteuert werden, die ihre Nebenwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten. Das gilt auch für therapeutisch genutzte Zweitwohnungen oder solche, deren Nutzer unter 16 Jahre alt sind.

Eines der Ziele der Zweitwohnungssteuersatzung war, die Einnahmesituation von Werder zu verbessern. Nur für Hauptwohnsitzler gibt es die Schlüsselzuweisung vom Land. hkx

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