Potsdam-Mittelmark: Werder legt Thermenstart vertraglich fest Badbetreiber kann nun neue Kredite aufnehmen
Werder (Havel) - Werder will endlich anbaden: Am Donnerstagabend haben die Stadtverordneten mehrheitlich einer Änderung des Kaufvertrages für die neue Blütentherme in den Havelauen zugestimmt. Der neue Vertrag enthält eine ganze Reihe wichtiger Änderungen.
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Werder (Havel) - Werder will endlich anbaden: Am Donnerstagabend haben die Stadtverordneten mehrheitlich einer Änderung des Kaufvertrages für die neue Blütentherme in den Havelauen zugestimmt. Der neue Vertrag enthält eine ganze Reihe wichtiger Änderungen. Demnach verpflichtet sich der Betreiber, die Kristall Bäder AG, das neue Bad am 30. September zu eröffnen. Wird der Termin gehalten, kann die AG das Bad nach vier Jahren von der Stadt kaufen. Gleichzeitig soll sich die Stadt nicht mehr an eventuellen Mehrkosten beteiligen müssen, die beim Bau noch auftreten könnten.
Wie berichtet soll es der Kristallbäder AG mit dem neuen Kaufvertrag auch möglich werden, das Bädergrundstück noch vor der Eröffnung mit zunächst 1,8 Millionen Euro zu beleihen. Ab dem Start im Oktober darf das Unternehmen das Areal sogar mit Krediten bis zum vollen Grundstückswert belasten. Das Geld muss für Investitionen vor Ort verwendet werden und das soll auch geschehen: So will der Investor neben der Therme ein luxuriöses Wellenbad und ein Hotel errichten. Sechs bis acht Millionen Euro kostet allein schon das Wellenbecken.
Wenn das Bad nicht zum vereinbarten Termin fertig werden sollte, hätte die Kristall Bäder AG die Möglichkeit des vorzeitigen Kaufs der Therme verwirkt. Dann müsste vier Jahre nach Inbetriebnahme erneut über den Verkauf verhandelt werden. Auf der Stadtverordnetenversammlung betonte Werders Bürgermeister Werner Große (CDU) die Vorteile der Vertragsänderung für die Stadt: Wichtig sei, dass Werder keine zusätzlichen Baukosten übernehmen müsse. Zudem wird festgeschrieben, dass die Kristall Bäder AG als Betreiber des am Bad angeschlossenen Blockheizkraftwerkes auch dann stets genügend Wärme für die Therme liefern muss, wenn die Stadt Eigentümer des Bades bleibt.
„Das Schlimmste, was uns jetzt bei einer Pleite des Investors passieren könnte, ist die Übernahme der neu aufzunehmenden Kredite für unser eigenes Bad“, so Große. Sollte das Bad wie geplant eröffnen, der Betreiber aber innerhalb der ersten vier Jahre Insolvenz anmelden, bleibe die Stadt automatisch Besitzer des Bades und müsse es in eigener Regie betreiben.
Der neue Kaufvertrag mit den Änderungen soll nun erarbeitet werden. Er wird in der nicht öffentlich tagenden Arbeitsgruppe Bad, der Vertreter mehrerer Fraktionen des Stadtparlaments angehören, abgestimmt. Gleichzeitig muss auch die Kommunalaufsicht des Landkreises dem Vertrag noch zustimmen. eb
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