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Potsdam-Mittelmark: Werder passt Regeln für Essensgeld an

Werder (Havel) - Im Streit um die Kosten für das Kita- und Hort-Essen in Werder (Havel) bessert die Stadt noch einmal nach. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 9.

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Werder (Havel) - Im Streit um die Kosten für das Kita- und Hort-Essen in Werder (Havel) bessert die Stadt noch einmal nach. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 9. März will die Verwaltung eine Änderung der Satzung vorschlagen, wonach die Regelung für Ausnahmefälle klarer bestimmt wird. Man reagiere damit auf Nachfragen von Eltern, die wissen wollten, in welchen konkreten Fällen sie von der Beitragspflicht befreit sind, wie das Werderaner Rathaus mitteilte.

Bislang gelten die Ausnahmen nur bei nachgewiesenen Erkrankungen oder Rehabilitationsmaßnahmen, die jeweils länger als vier zusammenhängende Wochen dauern. Künftig kann eine Aussetzung der Beiträge für das Essensgeld auch für die Ferienzeiten beantragt werden, sofern die Abwesenheit des Kindes ebenfalls mindestens vier zusammenhängende Wochen dauert.

Die neue Essensgeldsatzung gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Stadt hatte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg reagiert und die Gebühren neu berechnet. Ein Mittagessen kostet demnach 1,70 Euro, die monatliche Pauschale liegt bei 35,70 Euro. Elf Monate werden von der Stadt abgerechnet. Vor der Neuregelung hatten Eltern pro Mittagessen 1,90 Euro zahlen müssen, Getränk inklusive. Auch an der neuen Satzung hatte es Kritik gegeben. Elternvertreter hatten bemängelt, dass die Kostenkalkulation noch immer zu hoch angesetzt sei. PNN

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