Potsdam-Mittelmark: Werderaner „Waffennarr“ angeklagt Amtsgericht entscheidet bis Mitte Dezember über Zulassung der Klage / Höchstens vier Jahre Haft
Werder (Havel) - Die Ermittlungen gegen den 54-jährigen Werderaner, bei dem im Juni ein umfangreiches Waffendepot ausgehoben wurde, sind abgeschlossen. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz erhoben, wie das Potsdamer Amtsgericht gestern auf Anfrage bestätigte.
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Werder (Havel) - Die Ermittlungen gegen den 54-jährigen Werderaner, bei dem im Juni ein umfangreiches Waffendepot ausgehoben wurde, sind abgeschlossen. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz erhoben, wie das Potsdamer Amtsgericht gestern auf Anfrage bestätigte. Im Haus des geständigen Mannes war am 7. Juni ein umfangreiches Waffenarsenal beschlagnahmt worden. Die Inselstadt musste zur Sicherung der gefährlichen Funde teilweise evakuiert werden (PNN berichteten).
Die Zollfahnder hatten in mehreren Schuppen des Hauses in der Mühlenstraße fünfzehn schussfähige Pistolen und Revolver, ein Gewehr, eine Maschinenpistole, etwa siebentausend Schuss Munition verschiedenen Kalibers, drei Handgranaten, dreißig Hieb- und Stichwaffen, vier Schalldämpfer und ein Laserzielgerät sichergestellt. Der „Sammler“ hatte danach Haftverschonung bekommen, darf den Wohnort nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Der arbeitslose Mechaniker ist wegen illegalen Waffenbesitzes bereits in Luckenwalde einschlägig vorbestraft.
Zu den Details der Anklageschrift wollten sich gestern weder die Staatsanwaltschaft noch das Amtsgericht äußern. Das zuständige Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg hatte im Zuge der Ermittlungen gegenüber den PNN zuletzt erklärt, dass sich der Anfangsverdacht erhärte, wonach es sich um einen „Waffennarren“ handele. Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem gutachterlich geprüft, ob die durchweg benutzten Handfeuerwaffen schon einmal bei Straftaten verwendet wurden. Befürchtungen, dass es sich um einen potenziellen Gewalttäter oder Waffenhändler handeln könnte, haben sich aber offenbar nicht bestätigt. Die Ansiedlung beim Schöffengericht des Amtsgerichts ist ein Hinweis, dass es sich um einen minder schweren Fall handelt: Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Strafgewalt des Amtsgerichts erstreckt sich über höchstens vier Jahre.
Über die Zulassung der Klage und einen Gerichtstermin soll bis Mitte Dezember entschieden werden, sagte Amtsgerichtssprecher Oliver Kramm. Bei den gefundenen Waffen handelt es sich zum Teil um Schreckschusspistolen, die aufgebohrt und manipuliert wurden, um damit scharf schießen zu können. Besonders schwer wiegt derweil der Besitz von Kriegswaffen: Die Maschinenpistole mit einklappbarem Schulterstück ist eine tschechische Scorpion, das Modell wurde seit 1963 an die tschechoslowakische Polizei und Armee sowie in Länder des Warschauer Pakts und Afrikas ausgeliefert. Außerdem wurden eine sowjetische Splittergranate F 1 und eine Gewehrpanzergranate GGP 40 sichergestellt, wie sie von der Wehrmacht verwendet wurde. Sie kann 80 Millimeter starke Armierungen durchschlagen.
Der Zoll war auf den Beschuldigten aufmerksam geworden. Beamte eines Postzollamtes hatten ein an ihn adressiertes Paket aus Südostasien abgefangen, in dem sich ein als Handy getarnter Elektroschocker befand. Henry Klix
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