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Potsdam-Mittelmark: Wichtig für viele Vogelarten

Schilfmahd im Winter nur mit Genehmigung

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Potsdam-Mittelmark - Die Untere Naturschutzbehörde Potsdam-Mittelmark (UNB) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass eine Schilfmahd im Winter auf dem Eis zwar zur Stabilisierung dieser typischen Ufervegetation beitragen kann. „Die Röhricht- bzw. Schilfbestände an den Seeufern gehören aber auch zu den nach Brandenburgischem Naturschutzgesetz geschützten Biotopen, sofern sie eine Fläche von mehr als 50 Quadratmetern einnehmen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Damit sei eine vollständige Beseitigung des Röhrichts von mehr als 50 Quadratmetern ohne Genehmigung der UNB auch im Winter nicht zulässig,

„Eine Schilfmahd ist jedoch auch bei größeren Flächen möglich, wenn Altschilfbestände mosaikartig belassen werden und nachvollziehbare Gründe vorliegen“, heißt es weiter. Dazu sei jedoch die Information der UNB erforderlich, die eine möglichst schnelle und unbürokratische Abstimmung vor Ort zusichert.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Altschilfbestände für durchziehende und überwinternde Vogelarten lebenswichtige Nahrungsflächen sind, da es dort zahlreiche Insektenarten gebe. Im Frühjahr sei das Altschilf auch die Grundlage für den Nestbau der dort brütenden Vogelarten. Deshalb müssten Altschilfbestände in ausreichender Anzahl und Größe erhalten bleiben. PNN

Die Untere Naturschutzbehörde Potsdam- Mittelmark ist unter der Tel. (033841) 91125 zu erreichen.

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