DER LANDKREIS TEILT MIT : wie es weitergeht
DER LANDKREIS TEILT MIT „Aus den natur-, planungs- und bauordnungsrechtlichen Einlassungen der Beteiligten ergibt sich für den Bauherrn zwingend, dass der zeitnahe Rückbau der Pfahlbauten zu gewährleisten ist. Der Landkreis soll zu dessen Beförderung mit dem Bauherrn eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dahingehend abschließen, dass dieser sich zum einen dazu verpflichtet, die Bauten in einen Bereich umzusetzen, bei dem zu erwarten ist, dass sie planungsrechtlich zulässig werden.
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DER LANDKREIS TEILT MIT „Aus den natur-, planungs- und bauordnungsrechtlichen Einlassungen der Beteiligten ergibt sich für den Bauherrn zwingend, dass der zeitnahe Rückbau der Pfahlbauten zu gewährleisten ist. Der Landkreis soll zu dessen Beförderung mit dem Bauherrn eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dahingehend abschließen, dass dieser sich zum einen dazu verpflichtet, die Bauten in einen Bereich umzusetzen, bei dem zu erwarten ist, dass sie planungsrechtlich zulässig werden. Zum anderen wird der Bauherr aufgefordert, zu veranlassen, dass sich der in Anspruch genommene schützenswerte Landschaftsbereich bereits in der nächsten Vegetationsphase, regenerieren kann.“
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