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Potsdam-Mittelmark: Wilhelmshorster Neubau-Areal mit engen Vorgaben

Michendorf · Wilhelmshorst - Für eine zwei Hektar große Brache im Innenbereich von Wilhelmshorst soll jetzt Baurecht geschaffen werden. Schon nach der Wende hatten Investoren einen Bebauungsplan erstellt, das Vorhaben aber durch Insolvenz nicht realisieren können.

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Michendorf · Wilhelmshorst - Für eine zwei Hektar große Brache im Innenbereich von Wilhelmshorst soll jetzt Baurecht geschaffen werden. Schon nach der Wende hatten Investoren einen Bebauungsplan erstellt, das Vorhaben aber durch Insolvenz nicht realisieren können. Nun gab es im Bauausschuss der Großgemeinde einen neuen Anlauf, nachdem das Projekt am Vortag durch den Ortsbeirat befürwortet wurde. Allerdings mit „Auflagen“, denn die Anwohner vom Grünen Weg und vom Heideweg, hinter deren Grundstücken sich die jetzige Naturidylle befindet, fürchten um ihre Wohnqualität und Grundstückswerte, wenn ihnen die Bebauung zu dicht auf die Pelle rückt. Mahnendes Beispiel sei das nahe Neubaugebiet am Kiefernweg, das zwar die Eigentümer der dortigen Häuser verteidigen. Aber Fluktuation und Widerstand der Anrainer belegen, dass dort „sehenden Auges“ fehlgeplant wurde, wie im Ortsbeirat kritisiert wurde. Das solle sich nicht wiederholen, zumal die jetzt betroffenen Anlieger gegen einen Vorentwurf, den der Investor als „Residenz-Park Wilhelmshorst“ vorgelegt hatte, Sturm liefen. Deshalb hat der Ortsbeirat dem Investor ein Sechs-Punkte-Programm auf den Weg gegeben. Demnach sollen allseits der neuen Grundstücke breite Schutzzonen etabliert werden und eine Bauzeitbegrenzung festgeschrieben werden. Zwar kann das nach den Gesetzlichkeiten kein Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan sein, befand Bauausschussvorsitzender Olaf Lindenau. Inzwischen hat der Eigentümer des Grundstückes, Dirk Diele in einer Abstimmungsrunde beim Bauamt im Interesse des Projektfortschritts den Wunschkatalog der Wilhelmshorster aber zähneknirschend zur Kenntnis genommen und „Goodwill“ annonciert. In der jüngsten Gemeindevertretersitzung am Montagabend konnte so der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Im Bebauunsplanverfahren werden einmal mehr Einspruchsmöglichkeiten für Betroffene bestehen. rs

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