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Potsdam-Mittelmark: Wind und Werder

Regio-Plan verhindert Projekt auf Glindower Platte

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Werder (Havel) - Die beiden Ein-Megawatt-Windräder sollten Rotoren mit einem 70 Meter großen Durchmesser haben, doch sie werden voraussichtlich niemals auf der Glindower Platte aufgestellt. Grund: Der Teilregionalplan Wind der Regionalplanung Havelland-Fläming, der eine Konzentration von regionalen Windparks auf 13 Eignungsflächen vorsieht. Die Glindower Platte ist nicht darunter. Das Potsdamer Verwaltungsgericht bestätigte jetzt die Rechtsauffassung der Stadt Werder, dass ein Verlängerungsbescheid für die Windräder rechtswidrig war. Diese Woche traf der Gerichtsbeschluss im Rathaus ein.

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Werder und der Firma Enersys zieht sich schon seit sieben Jahren hin. Die Stadt hatte anfangs erfolglos gegen die von Enersys geplanten Windräder geklagt, nach Ansicht der Stadtverordneten passen sie nicht in die Kulturlandschaft Havelobst, die in den kommenden Jahren unter anderem durch den Obstpanoramaweg Touristen anlocken soll. Das Oberverwaltungsgericht sah es mit Verweis auf den Glindower Flächennutzungsplan anders, in dem das Gebiet noch als Sonderbaufläche für Windkraftanlagen verzeichnet war. Im Dezember 2006 erklärte es die Windräder für zulässig.

Doch währenddessen und danach war viel Zeit ungenutzt verstrichen. Zwischenzeitlich trat der Teilregionalplan inkraft, im neuen Werderaner Flächennutzungsplan tauchen die Windräder nicht mehr auf. Als Enersys im Juni 2008 vom Landesumweltamt eine Fristverlängerung seiner „immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“ – also der Baugenehmigung – bewilligt bekam, war der Teilplan bereits seit fünf Wochen gültig.

Außerhalb der ausgewiesenen 13 Eignungsgebiete sind Windräder seitdem nicht mehr zulässig, wie es im Beschluss der Verwaltungsgerichtes heißt. Nur für bereits errichtete Anlagen gilt ein Bestandsschutz. Ein zweiter Lapsus des Landesumweltamts war es, die Stadt Werder nicht an dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Damit sei die „verfassungsrechtlich verbürgte Selbstverwaltungsgarantie“ der Kommune verletzt worden, beschieden die Richter. Schon deshalb sei der Genehmigungsakt rechtswidrig.

Werders Beigeordnete Beate Rietz (SPD) betonte, dass die Stadtverwaltung nur „informell“ von dem Genehmigungsverfahren erfahren und gegen den Bescheid geklagt hatte. Da das Landesumweltamt danach die „sofortige Vollziehung“ anordnete, habe das Rathaus beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt. Die Antwort sei zwar kein abschließendes Urteil. „Doch die Begründung des Gerichtsbeschlusses ist so eindeutig, dass ich für das Hauptsacheverfahren gute Aussichten sehe“, sagte Rietz. Henry Klix

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