Potsdam-Mittelmark: Windkraft wieder nach Plan
Rechtssicherheit hergestellt: Anlagen können nur in geeigneten Gebieten gebaut werden
Stand:
Potsdam-Mittelmark - Es ist alles wieder in Ordnung. Windkraftanlagen in der Region Havelland-Fläming dürfen nur dort gebaut werden, wo sie 2004 auch geplant waren. Damals hatte die Regionale Planungsgemeinschaft 13 Eignungsgebiete festgelegt, in denen Energie durch Windkraft gewonnen werden soll. Allerdings ist der Plan vom Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt worden, weil er falsch bekannt gemacht wurde. Nun ist der Fehler korrigiert und die neue Fassung veröffentlicht worden.
In der ersten Bekanntmachung war anderes Kartenmaterial verwendet worden als von der Regionalplanern zunächst benutzt. Nach erfolgter Korrektur ist das bisherige Plankonzept der Region wieder wirksam, wonach nur wenige, dafür größere Eignungsgebiete für Windkraftanlagen außerhalb unbelasteter Landschaften der Region vorgesehen sind. „Wir erwarten, dass sich die Anlagenplaner und -betreiber wieder an das Regelwerk halten“, so Harald Knauer, Chef der Regionalen Planungsgemeinschaft, die in Teltow ihren Sitz hat.
Den quasi rechtsfreien Zeitraum hatten zahlreiche Planer und Betreiber genutzt, Windkraftanlagen auch außerhalb der als geeignet befundenen Gebiete zu beantragen. „Diese Anträge wird das zuständige Landesumweltamt aber versagen“, weiß Knauer. Einer „wahllosen Verspargelung der Landschaft an beliebigen Standorten ist wieder ein Riegel vorgeschoben“.
Die Richter des Oberwaltungsgerichtes hatten inhaltlich an dem Planwerk nichts auszusetzen, erklärten es jedoch wegen formaler Fehler für nichtig. Abweichungen im Kartenmaterial des Planentwurfs und der späteren Veröffentlichung – u.a. waren die Eingangsgebiete nicht nummeriert und die Maßstäbe unterschiedlich – hatten die Kommunen Wustermark und Brieselang, einen Anlagenhersteller und die Berliner Stadtgüter zur Klage veranlasst. Letztere hatten Interesse, auf den Rieselfeldern bei Ruhlsdorf Windkrafträder zu errichten. Alle vier Kläger haben im Prozess gegen die Planungsgemeinschaft gewonnen. Als Schuldigen sah das Oberverwaltungsgericht jedoch weniger die Regionalplaner. Vielmehr hätte die Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg, zuständig für die Bekanntmachung des Teilplans, durch einen Formfehler die jahrelange Arbeit der Regionalplaner zunichte gemacht. Um so unverständlicher ist es Knauer, dass sein Haus die 30 000 Euro Prozesskosten tragen soll. pek
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: