Potsdam-Mittelmark: Windpark bei Stahnsdorf bleibt aktuell
Trotz Widerstand aus der Regionalplanung und den Rathäusern hält Investor an seinem Antrag fest
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Stahnsdorf / Teltow - Die Pläne zum Bau eines 300 Hektar großen Windparks im Süden von Teltow und Stahnsdorf (Stahnsdorfer Rieselfelder) bleiben aktuell. Das betonten der Flächeneigentümer und der Investor, die „Berliner Stadtgüter GmbH“ und die „Plan 8 GmbH Eckernförde“, gestern gegenüber den PNN. Die Gemeinden Stahnsdorf und Teltow sowie die Regionalplanung Havelland-Fläming geben dem Projekt zwar keine Chance, bei den Rieselfeldern soll es sich um einen wertvollen Landschaftsraum handeln. Und auch im neuen „Teilregionalplan Windenergienutzung“ soll das anvisierte Areal zwischen Sputendorf, Marggraffshof und Schenkenhorst nicht als „Eignungsfläche“ fixiert werden. Plan 8–Geschäftsführer Dirk Jesaitis nimmt das allerdings gelassen.
„Bis der Teilplan gültig wird, dauert es noch zwei Jahre“, so Jesaitis. Solange gelten Windparks im Außenbereich als „privilegierte Vorhaben“ und müssen genehmigt werden, wenn „öffentliche Belange“ nicht entgegenstehen. „Unsere rechtliche Ausgangssituation ist extrem komfortabel.“ Bestärkt fühlt sich Jesaitis durch den Erfolg beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das der Regionalplanung eine „Verhinderungsplanung“ nachgewiesen und den alten Teilplan im September 2010 endgültig kassiert hatte.
Plan 8 und die Stadtgüter hatten geklagt, weil ihr Projekt nicht unter den 13 sogenannten Eignungsgebieten war, die die Regionalplanung für den Bau neuer Windparks ausgewiesen hatte. Im aktuellen Teilplan-Entwurf sollen es voraussichtlich 25 Windparks sein, die Stahnsdorfer Rieselfelder sind allerdings wieder nicht darunter. In Teltow und Stahnsdorf bemüht man sich derweil, das Projekt durch eigene „Teilpläne Windenergienutzung“ zu verhindern. Indem an anderen Stellen kleinere Windparks ausgewiesen werden, soll der im Baugesetzbuch verankerten Privilegierung Rechnung getragen werden.
„Ich streite mich ungern, aber die Kommunen wollen es offenbar nicht anders“, so Jesaitis. In einem „Vorbescheidverfahren“, das vom Landesumweltamt geführt wird, sollen jetzt alle planungsrechtlichen Fragen abgeklärt werden. „Unser Antrag liegt seit zwei Monaten vollständig im Landesumweltamt vor.“ Auch eine noch fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sei nachgereicht worden, wegen des Vogelschutzes sollen nur 26 statt 29 Windräder mit jeweils 150 Metern Höhe gebaut werden. Innerhalb von sieben Monaten müsse der Antrag beschieden sein, so Jesaitis, der das Verfahren „anwaltlich begleiten“ lasse. Ersatzweise stelle man gerade drei Teilanträge, die sich zu einem Windpark mit 24 dann 175 Meter hohen Windrädern zusammenfügen. „Mit diesen leistungsstärkeren Anlagen könnten wir auf einzelne Windräder verzichten.“ Zudem sei gegen einen früheren, vom Landesumweltamt abgelehnten Antrag für den Windpark noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig.
„Was mich ärgert ist, dass Stahnsdorf und Teltow auf all unsere Kompromissvorschläge nicht eingegangen sind“, sagte Stadtgüter-Geschäftsführer Peter Hecktor. So sei auch abgelehnt worden, die Zahl der Windräder zu verringern und ein Teilareal für ein Solarkraftwerk zu nutzen. „Die beiden Rathäuser sind beim Thema regenerative Energien völlig unterbelichtet.“ Der Vorbescheidsantrag ist vom Landesumweltamt unterdessen an die beiden Kommunen verschickt worden, bis zum 31. November haben sie Zeit zur Stellungnahme. Henry Klix
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