Potsdam-Mittelmark: Wirbel um Amtsgerichtsurteil zu Windpark
Stadt Werder muss Leitungsrecht gewähren und erwägt Dienstaufsichtsbeschwerde
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Stadt Werder muss Leitungsrecht gewähren und erwägt Dienstaufsichtsbeschwerde Werder. Die Stadt Werder hat vor dem Amtsgericht Potsdam ein Verfahren gegen den Windparkplaner EnerSys verloren und muss nun das Verlegen von Leitungen für ein Projekt auf der Glindower Platte gestatten. Das Gericht verurteilte die Stadt Werder zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Verlegung des Windpark-Kabels für einen Euro pro Meter. Insgesamt ergibt dies ein Nutzungsentgelt für die Stadt in Höhe von 2300 Euro. Nachdem die Stadt die Verlegung des Kabels auf ihrem Gebiet verweigerte, hatte EnerSys im vergangenen Jahr bereits 23000. Euro für das Leitungsrecht angeboten, wenn die Stadt gleichzeitig ihre Klage gegen den Windpark vor dem Verwaltungsgericht zurück gezogen hätte. Dieses Angebot hatten die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2003 abgelehnt, obwohl das Amtsgericht in der ersten mündlichen Verhandlung bereits deutliche Signale gegeben hatte, dass es die Rechtsposition der Stadt als nicht haltbar ansehe. Das Amtsgericht bezeichnete das Verhalten der Stadt in seiner Urteilsbegründung nun als „grob rechtsmissbräuchlich“, da ihr die Rechtslage bekannt gewesen sei und sie „offenbar mit diesem Zivilrechtsstreitverfahren nur versuchte, die Errichtung der Anlage hinauszuzögern". Zudem habe man „haushaltsrechtlich schädlich" gehandelt, indem man das Angebot von 23000 Euro für eine Gegenleistung im Wert von 2300 Euro einfach abgelehnt habe. Erneut drohte die Firma Enersys jetzt mit einer Schadensersatzklage, sollte Werder seine Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht zurück nehmen. Die Rechtsbeigeordnete der Stadt Werder, Beate Rietz, bezeichnete die zitierten Passagen aus der Urteilsbegründung gestern als „äußerst befremdlich“. Für die Stadt sei es unzumutbar gewesen, gegen Zahlung zusätzlicher 20700 Euro die Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen und damit auf eine abschließende rechtliche Überprüfung der Genehmigungen zu verzichten, die Grundlage für ein 5- Millionen-Euro-Projekt sind. Die Aussage des Gerichtes, die Stadt habe „grob rechtsmissbräuchlich“ gehandelt, sei eine Unterstellung und wird von Rietz mit Hinweis auf die Vertragsfreiheit zurückgewiesen. Die Wertungen des Gerichts, die Stadt habe „haushaltsrechtlich schädlich“ gehandelt, seien unzulässige pseudopolitische Bemerkungen, da „die gescheiterten außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen nicht Gegenstand des Klageverfahrens waren“, so die Beigeordnete. Die Werderaner Stadtverwaltung erwäge nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter. Grundsätzlich sei die Stimmung in der Stadt Werder zu den geplanten Windrädern schlecht, betonte die Beigeordnete. Wenn die Firma EnerSys der Stadt jetzt auch noch mit Schadensersatz drohe, mache sie sich das Leben nicht leichter. Das erneute Angebot der EnerSys, auf die Schadensersatzforderung zu verzichten, wenn Werder seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurücknimmt, sei zweifelhaft. Zu entscheiden haben darüber nun die Stadtverordneten. ldg
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