Aus dem GERICHTSSAAL: Zeuge: Die Haare waren schon angesengt
Alkoholiker setzte seine Wohnung in Werder in Brand / 600 Euro Geldstrafe
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Aus dem GERICHTSSAALAlkoholiker setzte seine Wohnung in Werder in Brand / 600 Euro Geldstrafe Werder – „Mein Nachbar Daniel B. kam zur mir runter und frage: Haste mal einen Feuerlöscher?“, erzählte Wolfgang S. (51) im Zeugenstand des Schöffengerichts. „Seine Haare waren schon angesengt.“ Da der Mann stark betrunken war, habe er vermutet, er sei mit einer Zigarette eingeschlafen. In der total verqualmten Wohnung des als alkoholkrank Bekannten habe sich sein Eindruck bestätigt. „Der Sessel war nicht mehr zu erkennen. Von da muss sich der Brand ausgebreitet haben“, vermutete der Jalousiebauer, dessen Tochter die Feuerwehr alarmierte. Die Brandbekämpfer konnten das Haus in der Werderaner Schubertstraße am Abend des 6. Dezember 2003 nur mit Atemschutzmasken betreten. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden die Bewohner der Nachbaraufgänge evakuiert. „Der Mieter der Erdgeschosswohnung, in der der Brand ausbrach, gab uns gegenüber an, er habe an einer Kohlenmonoxydvergiftung sterben wollen, da das Leben keinen Sinn mehr für ihn mache“, berichtete Polizeikommissar Sebastian G. (27) „Er hat aber nicht gesagt, dass er das Feuer, das die gesamte Wohnung erfasste, absichtlich gelegt hat.“ Eine Polizeibeamtin erinnerte sich allerdings, der Wohnungsmieter habe ihr gegenüber zugegeben, eine brennende Zigarettenkippe in einen Papierkorb geworfen zu haben. Die dem Werderaner kurz nach dem Brand entnommene Blutprobe wies 2,26 Promille aus. Der in der Wohnung entstandene Schaden betrug rund 30 000 Euro. Der wegen Brandstiftung angeklagte Daniel B. (31) beteuerte, keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall zu haben. „Aber ich kann es nur selbst gewesen sein. Ein anderer war nicht da. Damals habe ich jeden Tag getrunken. Kaum wurde die Wirkung des Alkohols schwächer, habe ich nachgetankt.“ Inzwischen habe er eine mehrmonatige Entwöhnungstherapie in der Landesklinik Brandenburg absolviert, lebe derzeit in einer betreuten Wohngemeinschaft und ginge regelmäßig zur Nachsorge, so der wegen seines Alkoholismus zwangsweise von der Potsdamer Universität Exmatrikulierte. „Alkoholismus ist nicht heilbar, aber ich habe mein Suchtverhalten zu 100 Prozent überwunden. Mein Ziel ist es, irgendwann selbst einmal als Suchttherapeut zu wirken. Die eigene Erfahrung ist mehr wert als zehn dicke Lehrbücher.“ Obwohl von dem Verhalten des Angeklagten eine erhebliche Gefahr für die anderen Hausbewohner ausgegangen sei, er von Glück reden könne, nicht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht zu sitzen, müsse er nicht mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden, befand der Staatsanwalt. „Irgendwie ist ihm bewusst geworden, was passierte, er hat noch versucht, das Feuer zu löschen, um größeren Schaden abzuwenden.“ Daniel B. sei deshalb wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro zu verurteilen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode befand 600 Euro Geldstrafe für ausreichend. Hoga
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