Potsdam-Mittelmark: Zeuge in schwarz-weiß
Ein altes Luftbild verhalf der S-Bahn jetzt auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Fahrt nach Teltow
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Ein altes Luftbild verhalf der S-Bahn jetzt auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Fahrt nach Teltow Teltow - Mit Hilfe eines stummen Zeugen in schwarz-weiß sind drei Klagen gegen die Verlängerung der S-Bahn nach Teltow abgewiesen worden. Eine Luftbildaufnahme aus dem Berliner Landesarchiv zeigt die Situation des Eisenbahnverkehrs zwischen Lichterfelde und Teltow nach dem Mauerbau 1961. Deutlich sind zwei Bahndämme zu erkennen, womit bewiesen worden ist, dass es sich beim gegenwärtigen Bau der S-Bahntrasse um keinen Neubau handelt. Wäre dies der Fall, hätten die Klagen dreier Grundstückseigentümer aus Lichterfelde gegen den Bau womöglich Erfolg gehabt. Denn der Neubau einer Bahnstrecke hat heute rechtsgültige Auflagen für Lärmschutz zu erfüllen. Da diese von den Klägern vermisst wurden, zogen sie gegen den S-Bahnbau bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde nun vor einigen Tagen die Klage abgewiesen und der Planfeststellungsbeschluss, der keine Lärmschutzanlagen vorsieht, unbeanstandet gelassen. Denn bei dem Vorhaben, so die Richter, handelt es sich um keinen Neubau. Mit dieser Einschätzung verdeutlichte das Gericht auch gegenüber der Deutschen Bahn, dass sie bei dem Vorhaben einen falschen rechtlichen Ausgangspunkt gewählt hat. Denn die Bahn selbst deklarierte den S-Bahn-Lückenschluss zwischen Teltow und Lichterfelde zunächst als Neubau. Tatsächlich – so zeigt es auch das Luftbild – handelt es sich um eine bauliche Änderung eines vorhandenen Schienenweges, so dass der Lärm nicht an einzelnen Passagen, sondern auf der gesamten Länge der Bahntrasse zu berücksichtigen sei. Und hier liegt die Belastung unter den Grenzwerten. In seinem Urteil stützt sich das Gericht maßgeblich darauf, dass auf der Bahntrasse früher die Gleise der Berliner Vorortbahn verliefen, die niemals entwidmet wurden und daher prägend für die Vorbelastung der Klägergrundstücke sind. Die Vorortbahn verkehrte bereits gegen Kriegsende, bis zum Mauerbau fuhr die S-Bahn nach Teltow. Gefunden haben die Planer des Eisenbahnbundesamtes das bildliche Indiz in dem Buch „Eisenbahnen in Teltow“, das vor zwei Jahren im GEV Verlag erschienen ist. Autor Uwe Pfohl ist darin einem Kapitel in der Eisenbahngeschichte Berlin-Brandenburgs nachgegangen. In seinem neuesten Buch, das pünktlich zur Jungfernfahrt der S-Bahn von Lichterfelde nach Teltow am 25. Februar 2005 erscheinen soll, wird das Bild erneut auftauchen. „Historische Bilddokumente sind rar“, begründet der Potsdamer die wiederholte Publikation der Aufnahme. In dem Buch wird sich Pfohl u.a. dem Teltower Horst Henze widmen, dem es zu verdanken ist, dass heute die S-Bahn überhaupt auf ihrer ursprünglichen Trasse verkehren wird. Denn Henze verhinderte zu Beginn der 1960er Jahre, als an der Mahlower Straße das DDR-Wohnungsbauprogramm gestartet war, dass entlang des Bahndamms gebaut wurde. Henze arbeitete damals in der Bahnmeisterei in Großbeeren und verwaltete die Liegenschaftsbücher der Deutschen Reichsbahn. Die Papiere wiesen zweifelsfrei die Deutsche Reichsbahn als Eigentümerin der Flächen aus. Sie belegten, dass sie 1936 von der Bahn für die Pläne erworben wurden, von Tempelhof bis zum Rangierbahnhof Seddin eine Trasse zu bauen. Henze ging bis in die damaligen DDR-Ministerieren, um gegen eine Bebauung der Flächen zu intervenieren. „Das war nicht leicht“, erinnert sich der der heute 75-Jährige. Doch er hatte Erfolg, so dass sich mit der Schwarz-weiß-Aufnahme und Henze in Pfohls Buch zwei Wegbereiter der „S-Bahn nach Teltow“ wiederfinden. pek
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