zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Zoff am Grundstückszaun

Staatsanwalt: Todesdrohung nicht ernst gemeint / Geldstrafe

Stand:

Staatsanwalt: Todesdrohung nicht ernst gemeint / Geldstrafe AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Werder/Potsdam. „Die Anklageschrift ist nicht korrekt“, betont Ernst G.* (70), dreifacher Großvater, Kriminalist im Ruhestand, zudem bekennender Nichtraucher und Nichttrinker, vor Gericht. Seine neue Nachbarin stänkere gegen Gott und die Welt. Am Abend des 6. August 2003 sei sie auch mit ihm zusammengerasselt. „Und bloß, weil ich ein bisschen Ordnung auf dem gemeinsamen Grundstück in Werder gemacht habe.“ „Sie haben der Frau also nichts Böses angedroht?“, vergewissert sich der Richter. Der Senior schüttelt den Kopf. „Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Nachbarin aufgefordert zu haben, aus Ihrer Nähe zu verschwinden. Sonst würden Sie die größte Zaunlatte nehmen und sie ihr so lange auf den Kopf schlagen, bis sie tot ist“, resümiert der Staatsanwalt. Ernst G. lacht höhnisch. „Ich habe mir für diesen Quatsch keinen Anwalt genommen. Deshalb stelle ich den Antrag, das Verfahren einzustellen und die Kosten meiner Nachbarin aufzuerlegen“, fordert er. Dem wird natürlich nicht stattgegeben. „Also gut. Dann erzähle ich jetzt, wie es wirklich war“, stellt der Rentner klar. „Ein paar Tage zuvor bin ich über das Gerümpel vor der unbeleuchteten Garage gefallen, die auf dem Grundstück steht.“ Da er Zeit hatte, zudem ein sehr ordnungsliebender Mensch sei, habe er sich entschlossen, hier klar Schiff zu machen. „Mein Schwiegervater hat mir geholfen.“ Plötzlich sei die Nachbarin aufgetaucht und habe gebrüllt, was macht ihr denn hier? „Da sie im Weg stand, habe ich gesagt, sie möchte zur Seite gehen. Es könnte sein, dass im Zuge der Aufräumarbeiten eine von den Latten umfällt und sie verletzt. Wenn sie das falsch verstanden hat, kann ich es auch nicht ändern.“ Die Nachbarin Gerda B.* (64) präsentiert im Zeugenstand eine ganz andere Geschichte: „Ich wollte nur an den Wasserhahn, um meinen Garten zu sprengen. Da packte mich der Angeklagte, fing an, mich zu schütteln und meinte, gehen Sie weg hier, sonst nehme ich die größte Latte und schlage Sie tot. Ich habe nur gesagt, Sie sind doch nicht ganz sauber im Kopf“, berichtet die Frau. „Ich weiß gar nicht, welcher Teufel ihn geritten hat. Vielleicht wollte er sich als Hauseigentümer aufspielen?“, vermutet die Zeugin. Der Schwiegervater des Angeklagten erinnert sich an den Satz: „Wenn Sie nicht abhauen, kriegen Sie ein Ding mit dem Brett vor den Kopf.“ Das habe der Ernst aber nur aus Blödsinn gesagt, verteidigt er den Schwiegersohn. „Ich war 30 Jahre lang Polizist. Ich kenne die Gesetze und weiß, wie ich mich zu verhalten habe“, grollt der Angeklagte. „Sie sind wegen Diebstahls und Beleidigung vorbestraft“, gibt der Richter zu bedenken. Das haut Ernst G. nicht um. „Ein einziger Irrtum“, brummt er. Der Staatsanwalt glaubt, der Angeklagte habe die Todesdrohung nicht wirklich ernst gemeint. Allerdings habe er seine Nachbarin genötigt, das sei strafbar und solle ihn 750 Euro kosten. Das Gericht stimmt zu. (*Name geändert.)

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })