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Potsdam-Mittelmark: Zufahrt verwehrt

Gericht: Recyclingfirma darf nicht über Privatland

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Schwielowsee - Nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts hat die Richter Recycling GmbH keine Zufahrt mehr. Vier Geltower hatten geklagt, weil die Straße zum Firmengelände, die sogenannte verlängerte Wildparkstraße, teilweise ihre Agrargrundstücke schneidet. Das Landgericht gab den Klägern recht: Der Geschäftsführer der Firma Richter hat dafür zu sorgen, dass seine Laster nicht mehr über privates Land fahren. Ihm droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine sechsmonatige Haft. Das Unternehmen kündigte an, Berufung einzulegen. Die Straße sei öffentlich gewidmet, die Nutzung schriftlich durch die Gemeinde zugesichert, so Prokuristin Ilona Richter gestern gegenüber den PNN.

An einer rechtswirksamen Widmung äußerte das Landgericht in seinem Urteil allerdings erhebliche Zweifel: Im Jahr 2000 hatte die Gemeinde ein Straßenverzeichnis beschlossen, in dem auch die verlängerte Wildparkstraße auftaucht. Die Lage der Straße auf einem gemeindlichen Grundstück ist nicht näher beschrieben. Stattdessen werden zwei Netzknoten genannt, die die Piste verbinden soll. Die Firma Richter soll nun, so die Kläger, widerrechtlich eine Strecke parallel zum Gemeindegrundstück genutzt und so Eigentumsrechte verletzt haben. Daran ließ auch das Landgericht keine Zweifel.

Zwar wurde nach der Klage eilends ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen geschlossen, laut dem die Betonpiste auf das vier Meter breite Gemeindeland umverlegt werden soll. Doch zumindest in einer Schleppkurve zur Straße Am Pappeltor wird immer noch Privatland geschnitten. Die Firma argumentiert, dass sie die Kreuzung mit den großen Lkw gar nicht anders nutzen könne und wollte auch keine Erklärung abgeben, das fremde Eigentum nicht mehr zu überfahren.

Das reichte dem Landgericht, um die Klage der vier Eigentümer anzuerkennen. Die Kläger dürfen ihre Grundstücke nun auch einfrieden. Das Landgericht sieht als alternative Zufahrtmöglicheit die Meiereistraße, auf der allerdings zum Schutz der Anwohner und wegen der Enge eine Tonnagebegrenzung gilt.

Die Interessengemeinschaft Geltow, die sich gegen den Firmenstandort am Ortsrand wehrt und die Kläger unterstützt, begrüßte das Urteil. „Wir haben uns gegen die rechtswidrige Landnahme gewehrt. Das Gericht hat unser Vorgehen bestätigt“, erklärte Renate Hanke, eine der Klägerin und Mitglied der IG. Man wolle auch erreichen, dass die Firma und die Bürgermeisterin das Gespräch suchen. „Lärm, Gestank und Staub von der Firma Richter und dem Lkw-Verkehr belasten unsere Wohnsituation“, so Hanke. Die Gemeinde stehe derweil kompromisslos hinter der Firma. hkx

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