Potsdam-Mittelmark: Zwang zum Fahrradständer
Michendorfer Gemeindevertretung will mehr Stellplätze vor Geschäften
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Michendorfer Gemeindevertretung will mehr Stellplätze vor Geschäften Michendorf - Neue Gewerbetreibende in Michendorf werden künftig Fahrradständer vor ihren Geschäften nachweisen müssen. Dafür sprach sich das Gemeindeparlament in seiner jüngsten Sitzung mit knapper Mehrheit aus: zehn Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen. Der Vorschlag geht von den Gemeindevertretern Andree Halpap (Grüne) und Gerd Sommerlatte (UWG) aus. Sie hatten schon im Hauptausschuss argumentiert, dass Park-Regelungen für Fahrräder in die Stellplatzsatzung für Autos einfließen sollten. „Sonst liegen die Räder am Zaun und am Baum und wir haben Chaos“, sagte Sommerlatte. Halpap hält es für „fahrradfreundlicher“, wenn vor den Geschäften und öffentlichen Einrichtungen Abstellmöglichkeiten bestehen. Es gibt aber auch skeptische Stimmen: „Die Gewerbetreibenden sind doch selbst an Fahrradständern interessiert. Wer sich nicht um seine Kunden kümmert, bekommt es von ihnen schon auf die Stulle geschmiert“, meinte CDU-Mann Harry Basel. Peter Pilling (PDS) erklärte, dass es regelmäßig Anfragen von Geschäftsleuten gebe, wie viele Fahrradständer sie auf kommunale Flächen stellen dürfen? „Da gab es bisher gar keine Probleme.“ Hartmut Besch (FDP/Bürgerliste) fürchtet: „Selbst mit einer solchen Regelung kriegen wir von der Bahn keine Fahrradständer vor den Bahnhof Michendorf gestellt, die werden uns eher einen Vogel zeigen.“ Probleme sieht jetzt die Gemeindeverwaltung auf sich zukommen, die den Beschluss umzusetzen hat. „Es wäre sinnvoll, das Thema von der Stellplatzsatzung zu trennen und eine separate Regelung zu finden“, sagte Bauamtsleiter Karl-Heinz Oed gegenüber den PNN. In der nächsten Gemeindevertretersitzung will Oed einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Denn in Stellplatzsatzungen ist an sich nur geregelt, dass bei Neubauten auch neue Autoparkplätze entstehen. Gemeinsam mit den Fahrradregeln müsste der fertige Satzungsentwurf nochmals offen gelegt werden und könnte nicht sofort in Kraft treten. Dies sei aber notwendig, wie Oed betonte. Eine Park-Regelung auf Privatgrundstücken besteht nämlich derzeit nicht. Am 31. Dezember wurde sie aus der Landesbauordnung gestrichen, jetzt sind die Kommunen am Zuge. Wer derzeit in Michendorf baut, muss also auch keinen Parkplatz auf seinem Grudnstück nachweisen. In der Großgemeinde wird – adäquat zum früheren Landesgesetz – angestrebt, dass je 100 Quadratmeter Wohnraum mindestens ein Stellplatz hergerichtet wird. Wenn kein Platz da ist, kann die Gemeinde auch eine Ablöse gewähren. Sie richtet sich nach dem Bodenwert und beträgt in Fresdorf und Stücken 2800 und in den anderen Ortsteilen 3600 Euro. Henry Klix
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