Potsdam-Mittelmark: Zweckverband hat sich verrechnet
Zu hohe Beiträge für Trinkwasseranschlüsse
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Zu hohe Beiträge für Trinkwasseranschlüsse Michendorf/Nuthetal - Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben hat die Beiträge für neue Trinkwasseranschlüsse in Michendorf und Nuthetal jahrelang falsch berechnet. Das bekam Verbandsvorsteher Hartmut Lindemann jetzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt (Aktenzeichen VIII ZR 8/05). Die Kostenbescheide für neue Trinkwasseranschlüsse seien unbillig gewesen, weil das so genannte Kostendeckungsprinzip nicht hinreichend gewährleistet sei, heißt es in der Begründung des Urteils. Der Saarmunder Martin Otto hatte es 1999 abgelehnt, einen Baukostenzuschuss von 2996 Mark für seinen neuen Trinkwasseranschluss zu zahlen, der Zweckverband hatte ihn daraufhin zur Zahlung plus Zinsen verklagt. Als man damit vor dem Amtsgericht und dem Landgericht nicht durchgekommen war, wandte sich der Zweckverband schließlich an die höchste Instanz – und unterlag jetzt endgültig. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Eindruck des zahlungsunwilligen Saarmunders, dass sich der Zweckverband bei der Bestimmung des Baukostenzuschusses wohl verrechnet hatte. Der Zweckverband darf laut Bundesrecht höchstens 70 Prozent der Anschlusskosten auf die Anschlussnehmer abwälzen. Er hätte auf Grundlage seiner 1997 im Rehbrücker Amtsblatt veröffentlichen „Ergänzenden Vertragsbestimmungen“ aber wohl mehr eingenommen, heißt es in dem Urteil. Jedenfalls habe der „Mittelgraben“ nicht das Gegenteil dargelegt, die Beweislast liege aber beim Zweckverband. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt war festgelegt worden, dass für ein Grundstück mit bis zu zwei Wohneinheiten 2996 Mark pro Trinkwasseranschluss zu zahlen sind. Um diesen Betrag zu errechnen, hatte der Zweckverband einen Durchschnittswert gebildet, wonach jedes Grundstück im Verbandsgebiet 1,8 Wohneinheiten hat. Aus diesem Wert wurde der Baukostenzuschuss von 2996 Euro abgeleitet: Wenn ihn jeder bezahlt, wären 60 Prozent der Anschlusskosten im Verbandsgebiet abgedeckt gewesen. Soweit die Rechnung des Zweckverbands Mittelgraben. Der Haken: Für jede zusätzliche Wohneinheit wurden weitere 1400 Mark in Rechnung gestellt. „Das bedeutet, dass der Kläger durch jedes Grundstück, das mehr als zwei Wohneinheiten aufweist, im Ergebnis einen 60 Prozent der Herstellungskosten übersteigenden Betrag erreicht“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Baukostenzuschuss könnte so den zulässigen Höchstbetrag von 70 Prozent der Anschlusskosten übersteigen, rechnete der Bundesgerichtshof vor. Das wäre bereits der Fall, wenn 15 Prozent der Grundstücke im Durchschnitt über vier bis fünf Wohneinheiten verfügten, so die fünf Richter. Statt der im Zweckverbandsgebiet erlaubten 9,5 Millionen Euro würden dann bereits fast 9,7 Millionen Euro Baukostenzuschuss von den Bürgern eingenommen. Fazit der Richter: Die Einhaltung des 70-Prozent-Gebots ist nicht gewährleistet, wenn ein Durchschnittswert gebildet wird, der dann zum Mindestzuschuss erklärt wird, egal „ob der Berechnung 60 oder 70 Prozent der Herstellungskosten zugrunde gelegt werden“. Nach Angaben des Zweckverbandes gibt es 19 Mahnverfahren gegen Kunden aus den Gemeinden Michendorf und Nuthetal, die ihrem Beitragsbescheid für den Trinkwasseranschluss widersprochen hatten. Henry Klix
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