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Aus dem GERICHTSSAAL: Zweieinhalb Jahre Haft für Messerstecher

Angeklagter berief sich auf Erinnerungslücke / Opfer hat noch heute unter den Folgen zu leiden

Stand:

Michendorf - Es war am 25. Februar 2007 in Wildenbruch. Franz F.* (44) schilderte dem Schöffengericht, dass Karsten K. ihn am Nachmittag auf seinem Grundstück aufgesucht hatte und Geld von ihm forderte. Als er sich weigerte und dem ungebetenen Gast den Rücken kehrte, habe er plötzlich einen Schmerz in der linken Schulter verspürt. „Ich drehte mich um und sah ein langes, dünnes Messer, so ähnlich wie zum Spargelstechen, in seiner Hand, nur viel gefährlicher“, so das Opfer. Aus Angst vor einem weiteren Angriff habe er dem Angetrunkenen 70 Euro gegeben.

Während Franz F. blutend den Notarzt alarmierte, habe sich Karsten K. auf sein Motorrad geschwungen, sei in seine Gartenlaube nach Seddin gefahren, wo er bald Besuch von der Polizei erhielt. Die soll er mit hocherhobener Axt empfangen haben. Jetzt wurde der Arbeitslose wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht ging allerdings von einem minder schweren Fall aus, da der Angriff spontan erfolgt sei. Auch billigte es Karsten K. verminderte Schuldfähigkeit zu. Zum Zeitpunkt der Tat hatte er einen Alkoholpegel von 2,5 Promille. „Wenn Herr F. das sagt, wird es wohl stimmen“, hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht zum Anklagevorwurf erklärt. „Ich habe keine Erinnerung mehr. Ich hatte wohl zu viel getrunken.“ (PNN berichteten.)

Der u. a. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie versuchten schweren Raubes Vorbestrafte hatte zum Prozessauftakt berichtet, Franz F. stehe mit ungefähr 100 Euro in seiner Schuld. „Ich habe mal für 2,50 Euro die Stunde auf seinem Grundstück geholfen. Irgendwann hat er dann einfach nicht mehr gezahlt.“ Franz F. präsentierte eine ganz andere Geschichte. „Ich habe dem Angeklagten nach und nach 90 Euro geliehen. Als er sie nicht zurückzahlen konnte, bot ich ihm an, sie abzuarbeiten.“ Doch Karsten K. habe lieber getrunken.

Am Tattag sei er bei ihm aufgekreuzt, habe erneut Geld verlangt, diesmal für Hundefutter. „Er drängte mich in eine Ecke, die nicht von meinen Videokameras erfasst wird. Aber ich habe ihn hinauskomplimentiert. In diesem Moment kam der Messerstich.“ Laut ärztlichem Attest drang die Klinge sechs Zentimeter tief in das Schulterblatt ein. „Zum Glück hatte ich eine dicke Lederjacke an. Sonst wäre vielleicht noch mehr passiert“, mutmaßte Franz F. Noch heute leide er „permanente Schmerzen“, habe auch Angst um seine Sicherheit. „Ich habe mir jetzt einen ausgedienten Polizeihund angeschafft und die Videotechnik aufgerüstet“, schilderte er dem Gericht.

„Eine generelle Gefährlichkeit geht von dem Angeklagten nicht aus“, stellte der psychiatrische Gutachter klar. Allerdings zeichne sich Karsten K. durch Kritiklosigkeit und mangelnde Betroffenheit gegenüber dem Befinden anderer Menschen aus. Da er keinerlei Problembewusstsein im Hinblick auf seinen übermäßigen Alkoholkonsum zeige, erscheine eine Therapie von vornherein aussichtslos . (*Namen geändert.)Hoga

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